Gericht: BG Neusiedl am See
Gutachtensgegenständliche Eckliegenschaft ist mit einem in Massivbauweise errichteten Wohnhaus, bestehend aus Teilunterkellerung, Erdgeschoß und einem nicht ausgebauten Dachgeschoß bebaut. Eine Überprüfung der tatsächlichen Grundstücksgrenzen im Rahmen der Befundaufnahme zeigt, dass das Gebäude im Eckbereich nicht dem Grenzverlauf des Grundstückes entspricht, sondern die Bebauung als Überbau in die öffentliche Straßenfläche hineinragt. Andererseits ragt das Grundstück in die über die Bauflucht in den öffentlich genutzten Gehsteig-Grünflächen-Straßenraum hinein.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über eine Holztüre in der Einfriedungsmauer von der Rosengasse aus. Das bewertungsgegenständliche Wohngebäude weicht hinsichtlich der Raumaufteilung von den Planunterlagen aus ab (siehe Langgutachten).
Das Wohnhaus befindet sich in einem dem Alter und der Bauweise entsprechenden Erhaltungszustand. Im Badezimmer konnte im Rahmen der Befundaufnahme Schimmelbildung festgestellt werden. Es bestehen geringfügige Mängel hinsichtlich der Bodenverlegung.
Grundstücksgröße: m²
Objektgröße: m²
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