Menü Schließen

Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung in Wien

Am 4. April 2025 findet im Bezirksgericht Donaustadt in Wien eine gerichtliche Zwangsversteigerung statt, bei der eine Eigentumswohnung in der Godlewskigasse 19, 1220 Wien, unter den Hammer kommt. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen zu diesem Verfahren, den Rahmenbedingungen und den Schritten, die Interessenten beachten sollten.


Objektdetails

Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und umfasst 92,02 m² Wohnfläche. Sie verfügt über einen Vorraum, ein Badezimmer, ein WC, einen Abstellraum, zwei Zimmer (eins davon mit Kochnische) sowie zwei kleinere Kabinette. Zusätzlich bietet die Wohnung eine Außenfläche (Terrasse und Garten) von 44,54 m². Der Zustand der Wohnung wird als durchschnittlich beschrieben.

Zum mitversteigerten Zubehör gehören ein Einlagerungsraum (4,31 m²) sowie ein Garagenstellplatz (11,04 m²).

Schätzwert: 347.300 Euro

Geringstes Gebot: 173.650 Euro

Vadium: 34.730 Euro


Wichtige Termine und Fristen

Besichtigung: 20. Januar 2025, 09:00–10:00 Uhr

Versteigerung: 4. April 2025, 09:00 Uhr im 1. Stock, Saal VIII, Bezirksgericht Donaustadt


Teilnahmebedingungen

Interessenten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Identitätsnachweis: Reisepass, Personalausweis oder Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein Staatsbürgerschaftsnachweis.

  2. Vadium: Das Vadium (10 % des Schätzwertes) ist ausschließlich in Form eines Sparbuchs zu hinterlegen.

  3. Vollmachten: Bieter, die für eine andere Person mitbieten, benötigen eine beglaubigte Spezialvollmacht.

  4. Genehmigungen für Nicht-EU-Bürger: Interessenten aus Drittstaaten müssen das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz beachten und eine Genehmigung oder Bestätigung vorlegen, dass diese nicht erforderlich ist.


Rechte und Pflichten des Erstehers

Abgaben: Der Ersteher übernimmt Abgaben in Höhe von 29.073,67 Euro. Zusätzlich fallen Gebühren für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Meistbots + 47 Euro) sowie 3,5 % Grunderwerbssteuer an.

Nutzung durch Dritte: Die Wohnung wurde zum Zeitpunkt der Schätzung von Flüchtlingen genutzt. Ein Ersteher muss bestehende Miet- oder Nutzungsverträge akzeptieren.

Räumung: Die Übergabe der Liegenschaft erfolgt nach rechtskräftiger Zuschlagserteilung und vollständiger Bezahlung des Meistbots. Sollte eine Delogierung nötig sein, muss diese beantragt werden.


Risiken und Hinweise

Die Nutzung der Wohnung und bestehende Mietverhältnisse sind nicht abschließend geklärt. Dies birgt für den Ersteher ein potenzielles Risiko. Es wird dringend empfohlen, sich das Langgutachten anzusehen, das beim Bezirksgericht Donaustadt oder online unter www.edikte.justiz.gv.at einsehbar ist.


Fazit

Die Zwangsversteigerung der Wohnung bietet eine Chance für Interessenten, eine Eigentumswohnung in Wien zu einem attraktiven Preis zu erwerben. Allerdings sollten potenzielle Bieter die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen genau prüfen und sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen.

Für weitere Informationen und Einsichtnahme in das Schätzgutachten stehen die Mitarbeiter des Bezirksgerichts Donaustadt zur Verfügung.

Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Versteigerungs Katalog aus Österreich