Zuschlag ohne Überbot – Wohnung 5, Stiege 3
BG Meidling (081)
10 E 73/21k
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
25.01.2023
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
01301 Altmannsdorf EZ 1119
BLNr. 67
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 205.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Das Objekt liegt in einem mehrgeschossigen Gebäude (Keller, Erdgeschoss, 1. Stock, Dachgeschoss) mit fünf Stiegen. Personenlifte sind nicht vorhanden.
Die Reparaturrücklage betrug zum Stichtag 31.08.2022 EUR 93.500,–. Bis auf die laufenden Instandhaltungsarbeiten und kleinere Reparaturen sind laut Auskunft der Hausverwaltung keine größeren Arbeiten geplant.
Die gegenständliche Wohnung liegt im ersten Stock der Stiege 3 und ist straßenseitig in die Stegmayergasse gelegen. Die Wohnnutzfläche der Wohnung beträgt 56,35m2.
Die Wohnung ist wie folgt angeordnet: Vom Vorraum gelangt man in das Wohnzimmer, die Küche, das Bad und das WC. Nur das Kabinett ist nicht zentral begehbar und durch das Wohnzimmer zu erreichen. Ein Teil des Vorraums wird mit einer einfachen Holzkonstruktion zu einem begehbaren Gaderobenbereich abgeteilt. Das Wohnzimmer, das Kabinett und die Küche haben westseitige Fenster in die Stegmayergasse. Das Bad, der Vorraum mit Gaderobenbereich und das WC sind ohen Fenster im Inneren der Wohnung angeordnet.
Die den Wohnungen zur Nutzung zugeordneten Kellerabteile befinden sich im gemeinsamen Eigentum.
Die Beheizung der Wohnung und die Warmwasseraufbereitung erfolgen mittels Gaskombitherme in der Küche. Die Funktionstüchtigkeit konnte bei der Befundaufnahme des Sachverständigen nicht überprüft werden.
Die am Bewertungsstichtag vorhandene Ausstattung (Küche, Bad und WC) wurde bei der Bewertung mitberücksichtigt. Das bewegliche Inventar wurde bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Die monatlichen Betriebskostenvorschreibungen betragen laut Hausverwaltung EUR 214,16 (inkl. Ust).
Das Objekt wurde als bestandfrei bewertet.
Im Übrigen wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen.
Lasten
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Allfällige Rückstände an Steuern und öffentlichen Abgaben.
Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG besicherte Forderungen.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (7714 KB)
Lageplan:
Lageplan (351 KB)
Grundriss(e):
Grundriss (191 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Meidling (081)
Aktenzeichen:
10 E 73/21k
wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bekannt gemacht am:
09.11.2022
Versteigerungstermin:
am 16.01.2023 um 13:30 Uhr
Versteigerungsort:
1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal C; Eingang Ruckergasse
Telefonkontakt:
01/815 80 20 DW 722
Besichtigungszeit:
Besichtigungszeit: 5.1.2023, 17.00 bis 18.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat zu dieser Zeit für die ungehinderte Besichtigung der Liegenschaft durch Bietinteressenten zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, so kann sie mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durch kostenpflichtige zwangsweise Öffnung der Wohnung erfolgen.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Zimmer 27; Montag – Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
Sonstiges:
Anmerkungen:
Gemäß § 179 Abs 1 EO kann das Vadium nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis (REISEPASS! Führerschein genügt nicht) und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Die sich auf die Liegeschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch die Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Beim Bezirksgericht Meidling sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaften selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile könne nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Grundbuch:
01301 Altmannsdorf
EZ:
1119
BLNr:
67
Liegenschaftsadresse:
Stegmayergasse 75-83
PLZ/Ort:
1120 Wien