Die Wohnung Top 19 liegt im 3. Obergeschoß eines Mehrparteienwohnhauses in Tamsweg. Das Mehrparteienwohnhaus wurde mit einem Keller-,
Erd-, 1. und 2. Obergeschoß in Massivbauweise errichtet und mit einem steilgeneigtem Holzsatteldachstuhl mit Zementfaserdachplatteneindeckung abgedeckt. Die Regenfallrohre und Dachrinnen wurden in verzinktem Blech hergestellt. In der Wohnung wurden bereits Kunststofffenster mit Thermoisolierverglasung eingebaut. Die Wohnungstüren wurden als furnierte Holztürblätter in Stahlzargen ausgeführt. Die Beheizung der Wohnung erfolgt über Elektronachtspeicheröfen. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen Elektrowarmwasserboiler.
An dieser Stelle wird angemerkt, dass die Wohnung in einem sehr schlechten und sanierungsbedürftigen Zustand vorgefunden wurde. Sämtliche Fußbodenbeläge, die Elektronachtspeicheröfen, die Einbauküche, das WC und die Dusche müssen vor einer Nutzung saniert werden.
Sonstige Hinweise: Details können dem Bewertungsgutachten entnommen werden.
Zur Liegenschaft gehört als Zubehör: Inventar und Küche im Wert von € 0,00
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine
Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: keine
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vadium nur in Form von inländischen Sparurkunden beim Gericht in Tamsweg erlegt werden kann.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Gemäß § 18 Salzburger GVG dürfen beim Versteigerungstermin als Bieter nur Personen zugelassen werden, a) deren Eigentumserwerb offenkundig keiner grundverkehrs-behördlichen
Zustimmung bedarf; oder b) die dem Exekutionsgericht entweder Urkunden, aus denen sich ergibt, dass ihr Rechtserwerb keiner grundverkehrsbehördlichen Zustimmung bedarf, oder einen rechtskräftigen Bescheid der Grundverkehrsbehörde über die Zustimmung zu ihrem Rechtserwerb vorlegen.
Ein Antrag auf grundverkehrsbehördliche Zustimmung zum beabsichtigten Erwerb im Weg der Versteigerung ist innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermines einzubringen.
PLZ/Ort: | 5580 Tamsweg |
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