Die Wohnung befindet sich im 7. Stockwerk und weist eine Nutzfläche von gesamt ca.94,80 m² zuzüglich Dachterrasse und Dachgarten auf. Die Einheit setzt sich aus Vorraum, zwei Bäder, WC, Abstellraum, Wohnküche mit Balkon und drei Zimmer, sowie einem Aufgang zu Dachterrasse und Dachgarten zusammen. Alle Räume sind vom Vorraum aus zentral begehbar.
Die Zimmer sind mit Parkett und die Sanitärräume mit Fliesen ausgelegt. Die Wände sind gemalt, Bäder und WC im Nassbereich teilweise gefliest. Die Warmwasseraufbereitung und Beheizung erfolgen mittels Fernwärme. Die Wohnräume sind nach Südosten ausgerichtet. Die Wohnung befindet
sich insgesamt in sehr gutem Zustand.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (2585 KB)
Lageplan:
nicht verfügbar
Grundriss(e):
nicht verfügbar
Foto(s):
Foto Dachterrasse (598 KB) Foto Fassade (641 KB)
Dienststelle:
BG Innere Stadt Wien (001)
Aktenzeichen:
50 E 9/23k
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
02.10.2023
Versteigerungstermin:
am 13.11.2023 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a, 7.Stock, Saal Nr. 707
Telefonkontakt:
01/515 28/DW 308 987
Besichtigungszeit:
10.11.2023, 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr, 1030 Wien, Louise-Martini-Weg 6 – 8
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a, Mo, Mi – Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr, Di 8 – 13 Uhr
Sonstiges:
< Gemäß 179 ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern mitzubringen.
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters / der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.).
Bietinteressenten können sich schon vorab das für die Versteigerung erforderliche Formular von der Homepage des Bezirksgericht Innere Stadt Wien ausdrucken und ausgefüllt mitbringen:
https://www.justiz.gv.at/bg-innere-stadt-wien/bezirksgericht-innere-stadt-wien/info-zu-zwangsversteigerungen-von-liegenschaften.8f1.de.html
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. >
Grundbuch:
01006 Landstraße
EZ:
4624
BLNr:
455
Liegenschaftsadresse:
Louise-Martini-Weg 6, Louise-Martini-Weg 8
PLZ/Ort:
1030 Wien