Das Wohnhaus im 14. Wiener Gemeindebezirk in der Straßgschwandtnerstraße 1 / Dreyhausenstraße 38 wurde zu Beginn des 20.Jahrhunderts errichtet und besteht aus einem Souterrain, einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen sowie einem unausgebauten Dachboden. Der Hauseingang befindet sich in der Straßgschwandtnerstraße.
Das zu bewertende Wohnungseigentumsobjekt befindet sich im ersten Obergeschoss.
Im Souterrain befinden sich drei Geschäftslokale (Magazine bzw. Lager), eine Waschküche und Parteienkeller, im Erdgeschoss und den Obergeschossen sind Wohneinheiten (für Wohnzwecke genutzte Einheiten – FWGE) angeordnet.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und hat straßenseitig eine gegliederte Fassade, das Dach ist als Satteldach ausgebildet.
Das Gebäude ist mit keinem Aufzug ausgestattet, es besteht kein behindertengerechter Zugang zu den Wohnungen. Der Eingangsbereich ist mit einer Gegensprechanlage mit Türöffner zu den einzelnen Wohnungen verbunden.
Der Innenhof ist befestigt, im Innenhof befinden sich die Müllcontainer.
Das Wohnhaus ist parifiziert, an den Geschäftslokalen und Wohnungen ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 1206 einverleibt. Die Kellerabteile im Souterrain sind den Wohnungen laut Nutzwertfestsetzung nicht als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Das Wohnhaus ist in einem dem Alter entsprechend abgenutzten Zustand vorhanden.
Der Miteigentumsanteil – Wohnungseigentum an FWGE 14/15 liegt im 1. Obergeschoss und besteht aus den baulich getrennten Einheiten Top 14 und Top 15. Die beiden Einheiten bestehen jeweils aus einem Vorraum/Küche, einem kleinen Bad mit WC und einem straßenseitig gelegenen Zimmer. Die beiden Einheiten sind ostseitig zur Straßgschwandtnerstraße ausgerichtet.
Die beiden Einheiten werden jeweils mit einem Elektro-Warmwasserboiler im Bad mit Warmwasser versorgt und sind unbeheizt (Heizung ausschließlich mittels elektrischen Zusatzheizkörpern möglich).
In den Vorzimmern/Küchen befinden sich der Sicherungskasten und der Zähler des Elektroanschlusses der einzelnen Einheiten.
Die Räumlichkeiten sind möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Die beiden Einheiten befinden sich in einem dem Alter entsprechend abgewohnten und abgenutzten Zustand.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (2120 KB)
Beilagen (pdf) (4327 KB)
Lageplan:
Widmung (63 KB)
Stadtplan (75 KB)
Grundriss(e):
Grundriss (64 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Fünfhaus (013)
Aktenzeichen:
24 E 20/21v
wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bekannt gemacht am:
21.12.2021
Versteigerungstermin:
am 02.02.2022 um 08:30 Uhr
Versteigerungsort:
BEZIRKSGERICHT Fünfhaus, Gasgasse 1-7, 1150 Wien, Verhandlungssaal X (römisch zehn)
Telefonkontakt:
01/89143-308020, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Vgl davor bitte FELD „SONSTIGE HINWEISE“
Besichtigungszeit:
Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei zu dulden (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“). Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über schriftlichen Antrag (einlangend bei Gericht mindestens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin) ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden. Vorläufig wird von Amts wegen ein Besichtigungstermin ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) festgesetzt für:
Freitag, 28.01.2022, 16:00 Uhr
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Eine Kopie des Gutachten kann täglich von 08:30 bis 12:00 auf Zimmer A-213 des Bezirksgerichts Fünfhaus eingesehen werden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Volltext des Gutachtens ist auch in der Ediktsdatei abrufbar.
Sonstiges:
Im Feld „SONSTIGE HINWEISE“ findet sich ein Art Merkblatt für Ersteher und Interessenten, in welchem ALLE WESENTLICHEN Fragen auch für Personen, die noch nie bei einer Versteigerung waren, beantwortet werden. Bitte lesen sie diese Angaben vollständig durch. Wenn Sie dann noch Fragen haben sollten, steht Ihnen das Gericht gerne unter der oben angeführten Telefonnummer für Auskünfte zur Verfügung. Zu Frage der Beschaffenheit (Beschreibung, Fotos, Pläne, Bewertung) der Liegenschaft wird darauf hingewiesen, dass die Befundaufnahme durch den Sachverständigen ohne Beisein des Richters erfolgte. Fragen dazu können daher am besten durch Einsichtnahme in das ausführlich schriftliche Gutachten abgeklärt werden, welches auch im Volltext in der Ediktsdatei abrufbar.
H E R V O R Z U H E B E N ist:
O Das VADIUM kann AUSSCHLIESSLICH (!) in Form eines Sparbuches (Namenssparbuch oder Losungswortsparbuch; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“ odgl) erlegt werden; Bargeld, Scheck odgl sind nicht zulässig (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“). Auf dem Sparbuch darf auch ein Mehrbetrag erliegen.
O Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, so ist die Vorlage einer BEGLAUBIGTEN SPEZIALVOLLMACHT erforderlich. (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“)
O Als Interessent (Ersteher) wird AUSSCHLIESSLICH (!) zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft nachweisen kann durch entweder (a) Reisepass oder (b) Personalausweis oder (c) Lichtbildausweis in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis
O Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz anzuwenden: Sie werden AUSSCHLIESSLICH (!) dann zum Bieten zugelassen, wenn sie den Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb (§ 4 jenes Gesetzes) oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist (§ 5 Abs 4 jenes Gesetzes). Zuständige Behörde dafür ist: MA 35 – Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien. (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“)
O Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
O Bitte beachten Sie auch den oben in der Mitte anzuklickenden ANHANG ZUM EDIKT!
O Eine Erklärung betreffend Verzicht auf die Befreiung der Umsatzsteuer wurde im konkreten Fall NICHT abgegeben.
HINWEIS: Christian Gruber behauptet, angeblich außerbücherlicher Eigentümer zu sein. Die Wirksamkeit des aktenkundigen (befristet) abgeschlossenen Mietvertrages kann im Exekutionsverfahren nicht verbindlich abgeklärt werden.
Grundbuch:
01210 Penzing
EZ:
1206
Grundstücksnr.:
603/21
BLNr:
16
Liegenschaftsadresse:
Straßgschwandtnerstraße 1
PLZ/Ort:
1140 Wien