WOHNHAUS MIT NEBENGEBÄUDEN UND STALLUNGEN
Energieausweis
Ein Energieausweis ist laut Auskunft von Herrn Z, Verpflichteter, für die
Liegenschaft nicht vorhanden.
Rückstände – Gemeindekonto
Laut Kontoblatt der Marktgemeinde Weitersfeld vom 15.12.2021 ist derzeit ein
Rückstand von gesamt € 1.601,47. betreffend der bewertungsgegenständlichen
Liegenschaft vorhanden.
Einheitswert
Laut Auskunft des zuständigen Finanzamtes beträgt der erhöhte Einheitswert der
bewertungsgegenständlichen Liegenschaft per 01.01.1988 € 21.089,55,- sowie der
Grundsteuermessbetrag € 39,46.
Hinzuweisen ist, dass das Wohnhaus von Herrn Z, Verpflichteter, bewohnt wird. Die Bewertung erfolgt daher bestandsfrei.
ECKDATEN
Bezeichnung: Wohnhaus mit Nebengebäuden und Stallungen
Bauartklasse: Bauartklasse 1 (massive Bauweise)
Dachung: Harte Dachung
Baubehörde: Bestätigung der Marktgemeinde Weitersfeld betreffend des
Baujahres des Wohnhauses vom 03.04.1995
Bauanzeige betreffend der Erneuerung der Dacheindeckung
und Dachrinnen am Wohnhaus vom 03.03.1995
Bauanzeige betreffend der Ersetzung von Holzfenstern durch
Kunststofffenstern vom 16.07.1991
Hinzuweisen ist, dass gemäß der Bestätigung der
Marktgemeinde Weitersfeld vom 03.04.1995 es sich um einen
Altbau des Wohnhauses handelt (mindestens 100 Jahre).
Bauart: Ziegelmauerwerk
Außenanlagen: Einfriedung vorhanden
Fenster: Holzfenster und Kunststofffenster
Heizung: Die Beheizung erfolgt laut Auskunft von Herrn Z,
Verpflichteter, mittels einer Zentralheizung (feste Brennstoffe).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Funktionsüberprüfung
der Heizung durch den Sachverständigen nicht durchgeführt
wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass die bewertungsgegenständliche
Liegenschaft im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens AZ 6 E
1746/15g durch den Sachverständigen im Jahr 2019 schon einmal bewertet
wurde. Die unten angeführte Beschreibung der Räumlichkeiten wurde aus
dem Gutachten aus dem Jahr 2019 entnommen. Anzumerken ist, dass laut
Auskunft von Herrn Z., Verpflichteter, seit 2019 keinerlei
Veränderungen durchgeführt wurden. Die im Gutachten ersichtlichen Fotos
wurden bei der Befundaufnahme am 10.11.2021 geschossen.
Sonstige Hinweise:
Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, B lfd. Nr. 1, laut Grundbuch 1/1 Anteil
an der Liegenschaft EZ 74, Grundbuch 10238 Weitersfeld, ohne Berücksichtigung
der Restschuld am Gemeindekonto zum Bewertungsstichtag 10.11.2021 beträgt
gerundet:
EUR 137.600,-
(Euro Einhundertsiebenunddreißigtausendsechshundert )
Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, B lfd. Nr. 1, laut Grundbuch 1/1 Anteil
an der Liegenschaft EZ 74, Grundbuch 10238 Weitersfeld, mit Berücksichtigung
der Restschuld am Gemeindekonto zum Bewertungsstichtag 10.11.2021 beträgt
gerundet:
EUR 136.000,-
(Euro Einhundertsechsunddreißigtausend )
Rückstände bei der Marktgemeinde Weitersfeld: € 1.601,47 (per 15.12.2021).
Langgutachten:
Langgutachten Teil 2 (733 KB)
Langgutachten Teil 1 (1699 KB)
Lageplan:
nicht verfügbar
Grundriss(e):
nicht verfügbar
Foto(s):
Dienststelle:
BG Horn (100)
Aktenzeichen:
6 E 652/21h
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
23.03.2022
Versteigerungstermin:
am 26.4.2022 um 13:15 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Horn, 3580 Horn, Kirchenplatz 3, Verhandlungssaal/Erdgeschoß
Telefonkontakt:
02982/2678-12
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
In das Gutachten beim Bezirksgericht Horn, 2. Stock, Zimmer Nr. 203, während der Bürozeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonstiges:
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Das vom Meistbietenden vor der Erteilung des Zuschlags zu erlegende Vadium (Sicherheit) beträgt: € 13.600,00
Gemäß § 179 Abs. 1 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern mitzubringen. Zur einfacheren Abwicklung wird gebeten, ein Sparbuch einer Horner Bank als Vadium mitzubringen.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses auszuweisen.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet (§ 168 Z 10 EO).
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek ob diesen Liegenschaften eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der angeschlossenen (umseitigen) Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt IBAN und BIC für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben ist.
Grundbuch:
10238 Weitersfeld
EZ:
74
Grundstücksnr.:
655, 656, 657, 827
BLNr:
1
Liegenschaftsadresse:
Weitersfeld 32
PLZ/Ort:
2084 Weitersfeld