Zuschlag ohne Überbot – Wohnung 2
BG Döbling (015)
26 E 23/19b
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
06.02.2023
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
01501 Gersthof EZ 430
BLNr. 2
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 72.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Vorraum, Küche, Bad, Zimmer.
Lage im Souterrain, Fußboden deutlich unter angrenzendem Terrain.
Fenster besitzen hohe Parapete.
Begonnene, jedoch unterbrochene Generalsanierung.
Genaueres siehe Langgutachten.
Sonstige Hinweise:
Es wird empfohlen das Langgutachten samt Beilagen und das Ergänzungsgutachten bei Gericht einzusehen, da nicht alle Dokumente online zur Verfügung stehen und von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Es handelt sich um 26/1125 Miteigentumsanteile.
Das Vadium ist ausschließlich in Form eines Sparbuches zur Versteigerung mitzubringen.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (1777 KB)
Ergänzungsgutachten (pdf) (583 KB)
Lageplan:
Lageplan (402 KB)
Grundriss(e):
Grundriss Kellergeschoß (296 KB)
Schnitt (180 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Döbling (015)
Aktenzeichen:
26 E 23/19b
wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bekannt gemacht am:
14.11.2022
Versteigerungstermin:
am 01.02.2023 um 09:45 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Döbling, 1190 Wien, Obersteinerg. 20-22, 2. Stock, Saal H
Telefonkontakt:
01/36003/307079
Besichtigungszeit:
27.01.2023 um 08:00 Uhr in
1180 Wien, Erndtgasse 28
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Einsichtnahme in den Handakt beim Bezirksgericht Döbling, 1190 Wien, Obersteinergasse 20-22 im Servicecenter nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Tel:Nr. 01/36003/307003
Sonstiges:
Inländer werden aufgefordert, zur Versteigerung einen Staatsbürgerschaftsnachweis mitzubringen.
Ausländer werden auf die Wiener Grundverkehrsgesetze hingewiesen.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Grundbuch:
01501 Gersthof
EZ:
430
BLNr:
2
Liegenschaftsadresse:
Erndtgasse 28
PLZ/Ort:
1180 Wien