Menü Schließen

Wohnung Bregenz

Die gegenständliche Wohnung liegt im 5. OG in der Wohn- und Geschäftsanlage Erlachstraße, 6912 Hörbranz in Vorarlberg. Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und befindet sich in einem zeitgemäßen, guten Zustand. Die Beheizung erfolgt über eine zentrale Pelletsheizung, zusätzlich solare Energiegewinnung. Fenster: Holzfenster, Isolierglas, Flachdach. Die gegenständliche Wohnung besteht aus einem Gang, Garderobe, 3 Zimmern, Bad, Abstellraum, WC, Kochen/Essen/Wohnen mit einer Nutzfläche von 79,57 m². Terrasse: 16,37 m², Abstellraum: 4,27 m², Keller: 6,89 m². Bodenbeläge Parkett, Fliesen, Wände verputzt, gemalt, Gipskarton, gemalt. Der Zustand der Wohnung ist gut.

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche mit Ober- und Unterschränken.
Geräte: Cerankochfeld mit 5 Kochplatten, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank mit Gefrierteil, Dunstabzug, Nirosta-Spüle. Geräte Marke NEFF.


Sonstige Hinweise:Laut Energieausweis beträgt der spezifische Heizwärmebedarf 78,78 kWh/m²a. PEB 64,47 kWh/m²a.
Verweis auf vollinhaltliches Gutachten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sich, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt.


Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt-XXXX, bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Vorarlberg
Versteigerungs Katalog aus Österreich