Waldflächen (und teilweise auch landwirtschaftliche Fläche) gesamt 5.681 m²; Grundstücke (alle KG 76311 Haimburg) 677/1, 677/3, 678/1 und 678/2.
Im Übrigen: Siehe Langgutachten
Sonstige Hinweise:
Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Hinsichtlich des Ausrufvorgangs/Zuschlagvorgangs siehe hier später.
Zu übernehmen ist die Dienstbarkeit zu Gunsten der KELAG/ KNG C-LNr 18a (weil diese hat sich dazu bereit erklärt, den Wert (EUR 240,–) zu zahlen).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein inländisches Sparbuch geeignet.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
…..
Der Versteigerungstermin betrifft drei verschiedene Objekte (Objekt 01 EZ 8 GB 76311 Haimburg (mitsamt Zubehör)) und Objekt 02 EZ 19 GB 76311 Haimburg und Objekt 03 EZ 150 GB 76311 Haimburg)
Dieses Edikt hier betrifft das Objekt 03 EZ 150 GB 76311 Haimburg.
Betreffend den Ausrufvorgang / Zuschlagsvorgang ist festgesetzt (dies gemäß § 27 EO zur Vermeidung dessen, dass mehr versteigert wird, als es zur Hereinbringung der betriebenen Forderungen notwendig ist):
Es wird zuerst die EZ 19 GB 76311 Haimburg ausgerufen.
Wenn das Meistbot dazu ausreicht, um die gesamten betriebenen Forderungen abzudecken, wird für diese Liegenschaft der Zuschlag erteilt und mit weiterer Versteigerung innegehalten.
Wenn das nicht reicht, dann wird die Zuschlagserteilung betreffend die EZ 19 vorbehalten und als nächstes die EZ 150 GB 76311 Haimburg ausgerufen.
Wenn die Meistbote für die EZ 19 und die EZ 150 insgesamt ausreichen, um die gesamten betriebenen Forderungen abzudecken, wird für diese beiden Liegenschaften jeweils der Zuschlag erteilt und mit weiterer Versteigerung innegehalten.
Wenn das nicht reicht, dann wird die Zuschlagserteilung betreffend die EZ 19 und die EZ 150 vorbehalten und als nächstes die EZ 8 GB 76311 Haimburg ausgerufen.
Wenn das Meistbot für die EZ 8 alleine ausreicht, um die gesamten betriebenen Forderungen abzudecken, wird der Zuschlag nur für die EZ 8 erteilt und erfolgt ansonsten keine Zuschlagserteilung, sondern wird mit weiterer Versteigerung innegehalten.
Wenn das nicht reicht, und aber die Meistbote für die EZ 8 und die EZ 150 insgesamt ausreichen, um die gesamten betriebenen Forderungen abzudecken, wird für diese beiden Liegenschaften jeweils der Zuschlag erteilt und erfolgt sonst keine Zuschlagserteilung,
sondern wird mit weiterer Versteigerung innegehalten.
Wenn das nicht reicht, und aber die Meistbote für die EZ 8 und die EZ 19 insgesamt ausreichen, um die gesamten betriebenen Forderungen abzudecken, wird für diese beiden Liegenschaften jeweils der Zuschlag erteilt und erfolgt sonst keine Zuschlagserteilung, sondern wird mit weiterer Versteigerung innegehalten.
Wenn das nicht reicht, werden alle Liegenschaften zugeschlagen.
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Weitere Sonstige Hinweise
(bezogen auf alle drei Objekte):
Achtung:
Es handelt sich hier um landwirtschaftliche (bzw teils forstwirtschaftliche) Liegenschaften!
Es wird daher Interessenten empfohlen, dass Sie sich bereits vorab bei der Grundverkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) erkundigen, ob Sie als Ersteherin /Ersteher mit einer Genehmigung nach dem Grundverkehrsgesetz rechnen können!
Das Gericht weist darauf hin, dass bei einer Liegenschaftszwangsversteigerung die Rechte, die zugunsten der zu versteigernden Liegenschaften bestehen, durch das Versteigerungsverfahren unberührt bleiben.
Betreffend die Lasten:
Die Dienstbarkeiten zu Gunsten der KELAG C-LNr 1a und 5a und (betrifft diverse Eigentümer) die Wasserbezugs- bzw Wasserleitungsdienstbarkeitsbelastungen C-LNr 2a, C-LNr 6a, C-LNr 7a , C-LNr 13a und C-LNr 14 a ob der EZ 8 GB 76311 Haimburg sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (das heißt, dass also diese Dienstbarkeiten aufrecht bleiben, ohne dass der Ersteher dafür eine Entschädigung bekommt). Der Umstand dieser belastenden Dienstbarkeiten ist bei der Schätzwertberechnung durch den Sachverständigen bereits berücksichtigt.
Das Wohnungsgebrauchsrecht C-LNr 21a für Herrn .. (geb. 1938) und Frau .. (geb. 1941) ob der EZ 8 GB 76311 Haimburg ist (weil nicht vorrangig) wenn überhaupt dann nur in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Nur als Hinweis: Der SV hat im Schätzungsgutachten den Wert dieses Rechts bzw dieser Belastung (Barwert dieses Wohnungsgebrauchsrechts) mit EUR 38.200,– bewertet. Dies als Information.
Das ob der EZ 19 GB 76311 Haimburg eingetragene Vorkaufsrecht C-LNr 12a für Frau … hat betreffend die Versteigerung nur die Bedeutung, dass auch die Vorkaufsberechtigte zum Versteigerungstermin geladen wird.
Die Dienstbarkeit zu Gunsten der KELAG/KNG C-LNr 18a ob der EZ 150 GB 76311 Haimburg wird vom Ersteher zu übernehmen sein, zumal die KELAG/KNG schriftlich erklärt hat, den Wert dieser Belastung (EUR 240,00) einzubezahlen.
Weiterer Hinweis: Laut SV-Gutachten bestehen laut Anfrage bei der Stadtgemeinde Völkermarkt keine Abgabenrückstände.
Weiterer Hinweis: Ein Energieausweis liegt offenbar nicht vor. Das ist bei einer Zwangsversteigerung aber auch nicht erforderlich.
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Kurzgutachten:
Kurzgutachten Wald EZ 150
Langgutachten:
Beilagen EZ 8 (13753 KB)
Langgutachten EZ 19 (1168 KB)
Langgutachten (pdf) (1708 KB)
Ergänzung (61 KB)
Landwirtschaftliche Maschinen (2512 KB)
Langgutachten EZ 150 (518 KB)
Bilddokumentation EZ 19 (2886 KB)
Bilddokumentation EZ 8 (7303 KB)
Bilddokumentation EZ 150 (1128 KB)
Beilagen EZ 150 (4461 KB)
Beilagen EZ 19 (4879 KB)
Dienststelle:
BG Völkermarkt (761)
Aktenzeichen:
3 E 555/20i
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
28.03.2022
Versteigerungstermin:
am 20.5.2022 um 08:30 Uhr
Versteigerungsort:
Saal 12, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt
Telefonkontakt:
04232 2239 DW 32 (oder DW 13)
Besichtigungszeit:
Nach der Exekutionsordnung haben der Verpflichtete und auch Dritte Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten.
Ein gerichtlicher Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher wird nicht festgesetzt, weil es handelt sich hier um Waldgrundstücke bzw teilweise landwirtschaftliches Grundstück, die sich jedermann auch so anschaun kann.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Verträge, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten jeweiligen Schätzungsgutachtens sind (grundsätzlich gegen Kostenersatz) erhältlich. Das Langgutachten (ohne Verträge) sowie Fotos und Grundbuchsauszüge und Lagepläne und das jeweilige Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt. Bemerkt wird, dass die hier im Internet eingeschalteten Schätzungsgutachten etc aus Datenschutzgründen grundsätzlich in anonymisierter Form angeschlossen sind.
Sonstiges:
Achtung: Der Versteigerungstermin bezieht sich auf drei verschiedene Objekte.
Diese Einschaltung hier bezieht sich auf das Objekt 03 (Liegenschaft EZ 150 GB 76311 Haimburg)
Siehe dazu das Schätzungsgutachten und die Fotos und Grundbuchsauszüge und Pläne betreffend die EZ 150.
Betreffend die beiden anderen Objekte siehe die jeweilige Einschaltung.
Betreffend den Ausrufvorgang / Zuschlagvorgang siehe bei „Sonstige Hinweise“
Grundbuch:
76311 Haimburg
EZ:
150
Grundstücksnr.:
Grundstücke (alle KG 76311 Haimburg) 677/1, 677/3, 678/1 und 678/2
BLNr:
2
Liegenschaftsadresse:
Haimburg
PLZ/Ort:
9111 Haimburg