Auf der gegenständlichen Liegenschaft besteht ein in offener Bebauungsweise errichtetes Einfamilienhaus. Es ist zur Gänze unterkellert und ebenerdig erstellt. Das Dachgeschoss ist ausgebaut.
Errichtet wurde das Wohnhaus in den 1950-er Jahren. (Die Baubewilligung wurde 1914 erteilt. Die Benützungsbewilligung wurde 1968 erteilt.)
Die Fundamentierung erfolgte auf Streifenfundamente. Die Umfassungswände im Kellergeschoss sind aus 25 cm dickem Schalsteinmauerwerk erstellt. Die tragenden Wände und die Zwischenwände im KG sind ebenfalls massiv errichtet. Die Decke über KG ist eine Massivdecke (Stahlbetonplattendecke).
Im Erdgeschoss sind die Umfassungswände aus 25 cm dickem Hohlblockziegelmauerwerk erstellt. Die tragenden Wände und die Zwischenwände sind ebenfalls massiv errichtet. Die Decke über EG ist eine Massivdecke.
Im Dachgeschoss sind die Umfassungswände wiederum massiv errichtet. Die tragende Mittelmauer ist ebenfalls massiv errichtet. Die übrigen Wände sind in Leichtbauweise erstellt (Holzwände mit Holzwolleleichtbauplatten beplankt). Die Dachschräge und die Deckenuntersicht sind raumseitig ebenfalls beplankt und verputzt.
Bedeckt wird das Gebäude durch einen hölzernen Satteldachstuhl, der mit Welleternitplatten eingedeckt ist. Die Niederschlagswässer werden über Hängerinnen und in frei vor der Fassade geführten Abfallrohren abgeleitet.
Die Fassadenflächen sind verputzt, wobei der Verputz diverse Zeitschäden
aufweist. Die Fenster sind Holzverbundglasfenster mit Lackanstrich im schlechten Erhaltungszustand.
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch eine Warmwasserzentralheizung mit Wandradiatoren. Der Heizkessel, der mit festen Brennstoffen befeuert wird, ist im KG untergebracht.
Objektgröße:
Grundstücksgröße:
Schätzwert:
Gericht:
BG St. Pölten
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Versteigerung Gericht Termin:
Versteigerungsort:
Bezirksgericht St. Pölten
Besichtigungszeit:
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Sonstiges:
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 147 EO).
Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.