Zuschlag mit Überbot – kleines Verkaufsgebäude
BG Liezen (671)
14 E 2/21h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
19.10.2021
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
67401 Admont EZ 178
Grundstücksnr. .319; BLNr. 2
8911 Admont, Bahnhofstraße 179
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 26.500,00 EUR zugeschlagen.
Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.
Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 33.125,00 EUR stellen.
Kurzgutachten kleines Verkaufsgebäude
Langgutachten (pdf) (1388 KB)
Lageplan (25 KB)
Grundriss (36 KB)
Ex Kleingebäude/Maxonus/Admont
Bewertungsgegenstand:
Gegenstand der Bewertung sind die 1/1 Anteile an der Liegenschaft EZ 178 GB 67401 Admont, bestehend aus dem Grundstück Bfl. .319 im Ausmaß von 52 m² und der Liegenschaftsadresse 8911 Admont, Bahnhofstraße 179.
Lage und Erschließung:
Das Bewertungsgrundstück befindet sich direkt im Zufahrtsbereich zum Besucherparkplatz des Benediktinerstiftes Admont, wenige Meter neben dem Einfahrtstor zu diesem Parkplatz. Im Süden verläuft der öffentliche Gehsteig, daran anschließend das Straßenband der B 146 Gesäusestraße direkt vorbei.
Im Norden hinter dem Bewertungsobjekt und der dort vorhandenen Stiftsmauer befindet sich das ausgedehnte und stark frequentierte Areal des stiftischen Besucherparkplatzes. Im Osten grenzt eine kleine, mit einem Zaun eingefasste Gartenfläche, als Teil der mit einem Wohnhaus bebauten Nachbarliegenschaft Bahnhofstraße Nr. 183, direkt an.
Grundstücksbeschaffenheit u. Grundstücksnutzung:
Das Bewertungsgrundstück ist fast zur Gänze mit dem Kleinobjekt Bahnhofstraße 179 bebaut, nur zwischen dem Altbestand und dem öffentlichen Gehsteig (Gst. Nr. 447/16) verbleibt ein schmaler asphaltierter Grundstreifen, der noch zur Bewertungsliegenschaft gehört.
Baubehörde:
Altbestand um 1965 errichtet
Zubau für Lagerraum und WC:
Baubewilligung vom 14.4.1993
Benützungsbewilligung: 17.6.1994
Vordachverlängerung und Mauerdurchbruch:
Baubewilligung vom 22.3.1996
Benützungsbewilligung: 13.11.1997
Flächenwidmung:
Allgemeines Wohngebiet mit einer zul. Dichte von 0,2-0,6
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Grundbuch:
Im Grundbuch sind keine bewertungsrelevanten Eintragungen vorhanden.
Hinweis:
Dem Sv wurden drei Verträge bzw. Übereinkommen mit dem Benediktinerstift Admont aus den Jahren 1965, 1999 und 2018 übergeben. Diese Verträge sind nicht im Grundbuch eingetragen, ergeben jedoch aufgrund der gewerblichen Nutzung eines kleinen Teils des angrenzenden Stiftsgrundes eine für das Bewertungsobjekt zusätzliche wirtschaftlich zweckmäßige Grundlage in Form einer weiteren Verkaufsfläche.
Weiters sind z.B. im Übereinkommen vom 21.3.1965 div. Rückbaumaßnahmen angeführt, da die nördliche Außenwand des Altbestandes auf eine Länge von 9,25 lfm die eigentliche Stiftseinfriedungsmauer darstellt.
Lt. Angabe des Verpflichteten fallen für diese Nutzungsrechte ein monatlicher Bestandszins von € 130,72 zzgl. 20% Mwst. an.
Im Sinne des „highest and best use“ wird in diesem Gutachten vom Sv angenommen, dass ein zukünftiger Nachfolger im Eigentum dieser Liegenschaft diese Nutzungsvereinbarungen weiterhin mit dem Benediktinerstift vereinbaren kann. Sollte dies nicht zutreffen, bedarf es einer allfälligen Wertkorrektur dieses Gutachtens. BM Ing. Konrad Kielhauser, 8911 Admont, Hall 504 4
Ex Kleingebäude/Maxonus/Admont
Bodenkontaminierung:
Das Grundstück Nr. .319 in Admont (67401) ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet
Gebäudebeschreibungen:
Das bewertungsgegenständliche Objekt ist ein eingeschossiger, längsgestreckter Massivbau ohne Unterkellerung. Im Gebäude befindet sich der ehemalige Verkaufsraum mit einem weiteren Zugang an der Nordseite und einen im Westen angebauten Lagerraum mit einer WC Zelle.
Das Objekt ist an die kommunale Ver- und Entsorgungsanlage sowie an einen öffentlichen Regenwasserkanal angeschlossen. Strom wird aus dem Netz der Envesta bezogen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine augenscheinliche Besichtigung der Objekte erfolgte.
Ob augenscheinlich nicht erkennbare Ausführungsmängel oder Bauschäden vorhanden sind, kann nicht ausgeschlossen werden. Das gegenständliche Gutachten ist kein Bauzustandsgutachten.
Bauausführung:
Wände: Ziegelmauerwerk
Decken: Holztramdecke verkleidet, im Zubau Massivdecke
Eingangsportale: Metallkonstruktion mit Einfachverglasung,
zus. Leichtmetalltüre mit Glasfüllung bei Nordeingang
Dach: Pultdach mit Welleterniteindeckung, Blechbahnen bei Zubau
Fassaden: Putzfassade bei Altbau, VWS bei Zubau
Böden: Wisch-, Fliesen- und Kunststeinbeläge
Wände: verputzt, im Sanitärbereich raumhoch verfliest
Innentüren: Metallzargen mit Holzfüllungstüren,
Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung, WC-Fenster vergittert
Heizung: Elektroheizung mit Speicheröfen und Konvektoren
Installationen: Wasser-, Strom- und Kanalanschluss
Sanitärausstattung: Stand-WC-Anlage mit Handwaschbecken, boden- u. raumhohe
Wandverfliesungen, Warmwasserbereitung mit 5 li. Ut-Boiler im WC
Sonstiges:
Alarmanlage, Scherengitter bei den beiden Geschäftseingängen und einem Schaufenster,
kleiner Wandtresor, Markise, kleines Vordacherl mit Drahtglasdeckung
Hinweis:
Am Spitzboden befindet sich lt. Angabe eine seit Jahren nicht mehr in Betrieb genommene Entlüftungsanlage, deren Funktion nicht überprüft wurde. Diese Anlage wurde benötigt, weil seinerzeit im Verkaufsraum geraucht werden durfte. In dieser Bewertung ist diese Anlage mangels Funktionsnachweis nicht enthalten.
Außenanlagen:
asphaltierte Freifläche vor dem Gebäude BM Ing. Konrad Kielhauser, 8911 Admont, Hall 504 5
Ex Kleingebäude/Maxonus/Admont
Raumaufteilung
Die Flächen wurden grob aus den übergebenen Unterlagen entnommen, ein Nachmaß wurde nicht durchgeführt.
Erdgeschoß: ca. 30 m²
Verkaufsraum, Lagerraum, WC
Baumängel/Instandhaltungsrückstand
Feuchtstelle im Bereich des Lagerraumes
Emailschaden bei Handwaschbecken
Baulicher Zustand u. Nutzung:
Das ordnungsgemäß erhaltene, ehemalige Verkaufsgebäude befindet sich in einer guten Geschäftslage zwischen der zum Nationalpark führenden Landesstraße B 146 Gesäusestraße und der Zufahrt zum direkt dahinter befindlichen stark frequentierten Besucherparkplatz des Benediktinerstiftes Admont.
Diese Lagegüte lässt eine ausreichende Passantenfrequenz und eine multifunktionale Verwendung z.B. als Infostelle, Geschäfts- oder Ausstellungsobjekt, entsprechende bauliche Adaptierungen vorausgesetzt, zu. Diese Umstände sind bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Der Gutachter setzt voraus, dass alle ihm übergebenen Unterlagen und die eingeholten Informationen, welche die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens bilden, korrekt sind und erklärt, dass er für diese Information keine Haftung übernimmt.
Gegenstand dieser Feilbietung ist ein kleines Verkaufsgebäude im Nahbereich der Parkplatzzufahrt zum Benediktienerstift Admont. Das freistehende eingeschossige Gebäude ist in Massivbauweise erreichtet und steht zwischen der Stiftsmauer und dem Gehsteig entlang der Landesstraße B146 Gesäusestraße, sodass eine ausreichende Passantenfrequenz angenommen werden kann. Früher diente es als Trafik, diese Verkaufsberechtigung ist jedoch schon abgemeldet. Das Gebäude ist ordnungsgemäß instandgehalten und wird elektrisch mit Speicheröfen beheizt. Hinsichtlich einer erweiterten Nutzung durch den direkt angrenzenden Stiftsgrund und der im Gebäude befindlichen Verkaufsware wird besonders auf die Angaben im Langgutachten hingewiesen.
Grundstücksgröße: 52 m²
Objektgröße: 30,00 m²
Schätzwert: 48.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Geschäftseinrichtung
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 5.000,00 EUR
Vadium: 5.300,00 EUR
Geringstes Gebot: 26.500,00 EUR
Sonstige Hinweise: 1. Zubehör zur Liegenschaft gehört Zubehör, nämlich die Geschäftseinrichtung im wert von EUR 5.000,00.
2. Dienstbarkeiten und andere Belastungen:
im C-Blatt finden sich ob der genannten Liegenschaft keine Bewertungsrelevanten Belastungen.
3. Bestandverhältnisse:
sind nicht bekannt.
4. Versteigerungsbedingungen:
Der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft Grundbuch 67401 Admont EZ 178, 1/1- Anteil, BLNR 2 beträgt samt Zubehör EUR 53.000,00; das geringste Gebot beträgt EUR 26.500,00. das Vadium beträgt EUR 5.300,00 und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bieter haben einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass) mitzubringen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaften beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in Kurzform in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.
Sonstige Hinweise:
Die Parteien und beteiligte Dritte haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden. Nötigenfalls wird ein Schlosser beigezogen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. A UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden
Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Aufforderung an Pfandgläubiger:
Gläubiger, für die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger bedingter Forderungen) werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die Öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, eine Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtig. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, pfandrechtlich noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung an Personen, die dingliche Rechte an einem Superädifikat haben:
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche innerhalb einer Frist von 3 Wochen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Langgutachten (pdf) (1388 KB)
Gericht: | BG Liezen |
Aktenzeichen: | 671 14 E 2/21h |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 10.09.2021 |
Versteigerungstermin: | am 19.10.2021 um 09:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Liezen, Saal III E.14 |
Telefonkontakt: | 03612/22455 |
Sonstiges: | Sofern der Mindestabstand im Verhandlungssaal nicht eingehalten werden kann, findet die Versteigerung am Parkplatz vor dem Gericht statt; bei Schlechtwetter ist entsprechender Regenschutz mitzubringen; auf die im Gerichtsgebäude geltende Maskenpflicht wird hingewiesen |
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Grundbuch: | 67401 Admont |
EZ: | 178 |
Grundstücksnr.: | .319 |
BLNr: | 2 |
Liegenschaftsadresse: | Bahnhofstraße 179 |
PLZ/Ort: | 8911 Admont |
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