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Ferienhaus Attersee

Das Grundstück Nr. 14530/8 ist im westlichen Bereich mit dem Ferienhaus mit Blick auf den Attersee bebaut, annähernd rechteckig konfiguriert und leicht bis Mittel in Richtung Osten (Richtung Attersee) geneigt. Das Wohnhaus verfügt über ein Erd- und ein ausgebautes Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert. Östlich und westlich des Wohnhauses bestehen befestigte Terrassenflächen. Neben dem Baum- und Strauchbestand führt eine mit Stein befestigte Stiege zur Straße bzw. in Richtung See. Laut Angaben des Verpflichteten wird von den Bundesforsten ein Seezugang gepachtet, der jedoch keinen Gegenstand dieser Bewertung darstellt.
Das Grundstück Nr. 15430/5 schließt westlich an das mit dem (Ferien)Wohnhaus bebaute Grundstück Nr. 12530/8 an, ist unbebaut, ebenso nahezu rechteckig konfiguriert, leicht in Richtung Osten (Richtung Attersee) geneigt und wird als Garten genutzt. Im Bereich der Zufahrt ist ein mit Schotter befestigter Autoabstellplatz errichtet.
Die gesamte Liegenschaft EZ 496 in der KG 50111 Unterach ist teilweise mit Steinmauer, Maschendrahtzaun, Naturhecke, usw. rundum eingefriedet. Östlich grenzt die Liegenschaft direkt an die Landesstraße. Die Zufahrt zur gegenständlichen Liegenschaft erfolgt über das Nachbargrundstück Nr. 15230/9 (gemeinsame Einfahrt, Auffahrt) und den teilweise befestigten Privatweg Gst. Nr. 15330/2.
In der näheren Umgebung befinden sich Ein- bzw. Zweifamilienwohnhäuser und landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften.
Für nähere Informationen und Details siehe Langgutachten!

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Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Verkehrswert des Hälfteanteiles (BLNr. 3) unter Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes
Zeitwert der Einbauküche (Hälfteanteil)

 

 


Sonstige Hinweise: Gegenständlich handelt es sich auftragsgemäß um den Verkehrswert des Hälfteanteiles (B-LNR 13) an der Liegenschaft EZ 4496 in der KG 501331 Unterach, mit der Adresse Atterseestraße 2122 in 48366 Unterach am Attersee unter Berücksichtigung des Wohnungsgebrauchsrechtes.
Die Baubeschreibung wurde größtenteils aus dem bei der Gemeinde aufliegenden Bauakt entnommen. Anlässlich der Befundaufnahme war keine der geladenen Parteien anwesend. Aufgrund der fehlenden Auskünfte sind die ermittelten Ergebnisse mit Unsicherheiten verbunden. Die Sachverständige weist auf das Risiko für den Ersteher hin.
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Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
CLNr 1 a 706/2001
GEBRAUCHSRECHT der Wohnung gem Pkt VII Schenkungsvertrag 1.12.2010 für
H., geb. xx.x.191x
H., geb. xx.x.192x
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CLNr 3a 706/2001
GEBRAUCHSRECHT der Wohnung gem Pkt VIII Schenkungsvertrag 1.12.2010 für  W., geb. xx.x.194x
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CLNr 4a 706/2001
GEBRAUCHSRECHT der Wohnung gem Pkt VIII Schenkungsvertrag 1.12.2010 für Helmut H., geb. xx.x.194x
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Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
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Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
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Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.


 

Liegenschaftsadresse: Atterseestraße
PLZ/Ort: 4866 Unterach am Attersee

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, mit Gutachten, Oberösterreich, Österreich

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