Die Liegenschaft, bestehend aus den Grundstücken liegt außerhalb des Ortsgebietes von Stubenberg am See, nordwestseitig davon gelegen, auf einer Anhöhe befindlich, mit relativ schönem Fernblick Richtung Stubenberg. Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über einen asphaltierten Weg. Der Zugang und die Zufahrt zu den Grundstücken ist über Fremdgrundstücke gegeben. Die Lage der Grundstücke ist eben, die Figuration unregelmäßig. Die Liegenschaft ist in einer Einschichtlage gelegen.
Infrastruktur:
Öffentliche Haltestellen, Gaststätten, Kindergarten, Volksschule und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch sind in Stubenberg vorhanden, in einer Entfernung von ca. 5,5 km. Die größeren infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich in der Bezirksvorstadt Hartberg.
Gebäudebeschreibung:
Wohngebäude:
Ein genaues Erbauungsdatum dieses Gebäudes ist nicht bekannt. Pläne und Bescheide liegen keine vor. Es ist großteils eingeschossig mit Teilunterkellerung hergestellt. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.
An Räumlichkeiten sind im Kellergeschoss vorhanden vier Kellerräume sowie zwei Gara-gen. Im Erdgeschoss befinden sich im Längstrakt drei Zimmer, Badezimmer, 2 WC’s, Waschküche, Vorraum und Gangflächen, Waschraum, Diele, Küche, Abstellraum unter der Stiege und Gang. Im Quertrakt vorhanden fünf Zimmer, Heizraum und Gang.
Die Aufschließung und Erreichung von Grund und Gebäude ist über einen asphaltierten Weg gegeben. Der Zugang erfolgt vom anschließenden Nachbargrundstück sowie vom Innenhof aus. Das Keller- und Erdgeschoss sind nicht miteinander verbunden.
Wirtschaftsgebäude:
Ein genaues Erbauungsdatum dieses Objektes ist nicht bekannt. Pläne und Bescheide liegen keine vor. Es ist zweigeschossig in Massivbauweise hergestellt.
Im Erdgeschoss bestehen Durchfahrt, drei Lagerräume und zwei ehemalige Ställe. Im Obergeschoss vorhanden ein Heulager.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über die anschließende asphaltierte Straße über das Nachbargrundstück. Die Geschosse untereinander sind nicht direkt miteinander verbunden.
Nebengebäude:
Ein genaues Erbauungsdatum dieses Objektes ist nicht bekannt. Pläne und Bescheide liegen keine vor. Das Gebäude ist zweigeschossig ausgeführt, bestehend aus Keller und Erdgeschoss, wobei der Keller massiv errichtet ist und das Erdgeschoss teilweise in Massiv- und teilweise in Holzbauweise. Über dem Objekt vorhanden ein Satteldach mit Rhombendeckung. Im Kellergeschoss besteht ein Kellerraum mit Naturboden, das Steinmauerwerk ist unverputzt, die Decke mit Nut- und Federbretter verkleidet bzw. besteht eine offene Tramdecke. Im Erdgeschoss vorhanden ein Lagerraum, teilweise in Steinen errichtet, großteils in Holzbauweise. Vorhanden über dem Erdgeschoss eine Tramdecke, zur Straße ein doppelflügeliges Metalltor. Anschlüsse sind in dieses Nebengebäude, soweit ersichtlich, nicht eingeleitet und ist der Zustand als sehr schlecht zu bezeichnen.
Terrassenverbau hofseitig:
Dieser wurde ausschließlich fotografisch dokumentiert. Er befindet sich in einem unferti-gen, schlechten Zustand, sodass von einer detaillierten Befundung und Beschreibung Abstand genommen wird.
Außenanlagen:
Die Innenhofflächen sind begrünt bzw. die Zugangswege zu den Gebäuden befestigt, jedoch in einem sehr schlechten Zustand befindlich. Das Grundstück, welches ausschließlich über das erreichbar ist, stellt in natura eine unbebaute Parzelle dar, ohne jeglicher Einfriedungen.
Anschlüsse:
Die Liegenschaft ist, lt. Mitteilung der Gemeinde, als zur Gänze aufgeschlossen zu bezeichnen, d. h. Strom-, Wasser- und Kanalanschluss sind in das Wohngebäude eingeleitet.
Sonstige Hinweise:Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist in Form eines Sparbuches zu erlegen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
– CLNr. 2 Dienstbarkeit Wasserleitung, Wiesenbewässerung gem. Par. 12 Kaufvertrag
– CLNr. 3 Dienstbarkeit Wasserbezug, Wasserleitung hins.gem. Par. 13 Kaufvertrag
– C-LNr. 4 Dienstbarkeit Gehen, Fahren, Viehtreiben hins. gem. letzter Abs. Kaufvertagsnachtrag
Gericht: | BG Fürstenfeld |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
|
|
|