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Steiermark Villa

Die Liegenschaft Kirchbach 68 befindet sich am südlichen Ortsende von Kirchbach, direkt an der B 73 gelegen. Sämtliche infrastrukturellen Einrichtungen sind im Ort vorhanden und in wenigen Gehminuten erreichbar.
Die im Jahr 1908 erbaute Villa ist auf dem rechteckigen Grundstück straßenseitig situiert.
Mit Bescheid vom 04.09.2017 wurde der Um- und Ausbau des Bestandsobjektes mittels umfassender Sanierung zu 9 Wohneinheiten, Errichtung von 9 nicht überdachten, straßenmäßig befestigten KFZ-Abstellflächen, Errichtung eines Müllplatzes und Unterbringung von 10 Fahrradabstellplätzen in der bestehenden Gartenhütte in Kirchbach 68 bewilligt.
Die Sanierungsarbeiten wurden im Herbst 2020 eingestellt.
Das mit einem Kreuzgiebel baulich strukturierte Gebäude mit einem vorspringenden westseitigen Stiegenhaus ist mit späthistoristischen und sezessionistischen Stilelementen an der Fassade ausgestattet, die wie die Holz-Kastenfenster und Rollläden, die historischen Holztüren und Fußböden, das historische Stiegenhaus mit den Terrazzobelägen in den Vorräumen im Zug der umfassenden Sanierung des Gebäudes lt. Vorgabe des Wohnbautisches des Landes Steiermark zur Genehmigung von geförderten Darlehen erhalten werden sollen. Das Gebäude ist vollständig unterkellert. Der Haupteingang in das Stiegenhaus befindet sich an der Westseite. Ein weiterer Zugang in das Gebäude befindet sich an der Südostseite im Bereich einer Terrasse.
Ein Nebengebäude ist am Ende der Nutzungsdauer und die Umzäunung erfordert einen hohen Instandsetzungsaufwand.

Grundstücksgröße: 1.969 m²
Objektgröße: 291,70 m²

Schätzwert: 452.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 45.200,00 EUR
Geringstes Gebot: 452.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot EUR 452.000,00.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 45.200,– und kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zum Termin mitzubringen.
Eine Verzichtserklärung betreffend der Steuerfreiheit gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG wurde von der verpflichteten Partei nicht abgegeben.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (5638 KB)
Anhang zum Langgutachten (14378 KB)

Lageplan:

Lageplan (690 KB)

Grundriss(e):

Grundriss DG (1101 KB)
Kellergeschoß (623 KB)
Grundriss EG (1204 KB)
Grundriss OG (947 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Feldbach (620)

Aktenzeichen:

15 E 48/20d

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.04.2022

Versteigerungstermin:

am 17.5.2022 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre

Telefonkontakt:

03152/3055-52

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Servicecenter-Parterre


Grundbuch:

62311 Kirchbach in Steiermark

EZ:

296

Grundstücksnr.:

GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE
302/2 GST-Fläche 1969
Bauf.(10) 304
Bauf.(20) 51
Landw(10) 1045
Gärten(10) 569
mit Wohnhaus für 9 Wohneinheiten Kirchbach in Steiermark 68

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

Kirchbach in Steiermark 68

PLZ/Ort:

8082 Kirchbach-Zerlach


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Mehrfamilienhaus, Österreich, Steiermark

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