Menü Schließen

St. Pölten Einfamilienhaus

Auf der gegenständlichen Liegenschaft wurde gegen Ender der 1960-er Jahre ein Wohnhaus in St.Pölten errichtet. In der 2. Hälfte der 1980-er Jahre wurde begonnen bei diesem Wohnhaus einen Zu-, Um- und Stockwerksaufbau herzustellen. Diese Zubauten sind weitaus überwiegend nur im Rohbauzustand hergestellt worden.
Die Fundamentierung erfolgte auf Streifenfundamente. Die Umfassungswände im Kellergeschoss (KG) sind aus Schalsteinmauerwerk erstellt. Die tragenden Wände und die Zwischenwände im KG sind ebenfalls massiv errichtet. Die Decken über KG sind Hohlsteindecken zwischen Trägern mit Aufbeton.
Im Erd- und Obergeschoss (EG, OG) sind die Umfassungswände weitaus überwiegend aus 30 cm dickem Hohlblockziegelmauerwerk, im geringfügigen Ausmaß auch aus Kiesbetonhohlblocksteinen erstellt. Die tragenden Wände und die Zwischenwände sind wiederum massiv errichtet. Die Decken über EG sind gleicher Bauart wie die Decken über KG. Die Decken über OG sind Holztramdecken.
Bedeckt wird das Gebäude durch einen hölzernen Satteldachstuhl, der mit Betondachsteinen (Bramac-Donau) eingedeckt ist. Ein Unterdach (Vollschalung) ist vorhanden.
Die Fassadenflächen befinden sich großteils im Rohbauzustand. Teilweise ist – insbesondere im Erdgeschoss an der Westseite – eine Vollwärmeschutz-fassade aufgebracht, wobei hier noch die Endbeschichtung fehlt.
Die Fenster sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung (Rehau-Fenster), wobei nicht alle Fenster eingebaut sind. Die nicht eingebauten Fenster sind auf der Baustelle (im Erdgeschoss) vorhanden.
Zur Beheizung des Wohnhauses ist vorgesehen eine Zentralheizungsanlage mit Wandradiatoren im Erdgeschoss und Fußbodenheizung im Obergeschoss herzustellen. Die Heizungsanlage besteht jedoch nur im Altbestand im Erdgeschoss (mit Wandradiatoren). Der Zentralheizungskessel (der mit Pellets befeuert wird) ist im KG untergebracht.

Gericht:
BG St. Pölten

Versteigerungsort:
Bezirksgericht St. Pölten

Sonstiges:
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 147 EO).
Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten Spezial. VOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.

 

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt-XXXX, Einfamilienhaus, Niederösterreich
Versteigerungs Katalog aus Österreich