Zuschlag ohne Überbot – Seegrundstück mit Badehütte | |
Gericht: | BG Völkermarkt |
Aktenzeichen: | 761 3 E 162/21x |
wegen: | Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 16.08.2021 |
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Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
76113 St. Kanzian EZ 238 Grundstücksnr. 1089/5; BLNr. 4, 7, 8, 9, 10, 11 |
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samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 920.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. |
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Sonstiges: | Der Zuschlag wird für rechtswirksam erklärt (die (rechtskräftige) grundverkehrsbehördliche Negativbestätigung) liegt vor). |
Beschreibung (WE):Liegenschaft EZ 238 GB 76113 St. Kanzian; gesamte Liegenschaft; Seegrundstück mit Badehütte, Grundstück 1089/5 KG 76113 St. Kanzian; Grundstücksadresse laut Grundbuch: Westuferstraße 25, St. Kanzian am Klopeiner See; Grundstücksfläche laut Grundbuch: 324 m²
Grundstücksgröße: 324 m²
Objektgröße: 0,00 m²
Ausrufpreis: 400.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Badehütte
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 40.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 400.000,00 EUR
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Sonstige Hinweise:Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen für die Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft nach § 352 EO.
Unter dem geringsten Gebot/Ausrufpreis findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein (inländisches) Sparbuch geeignet.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG liegt aktenkundig nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
Hinweis:
Allgemein gilt bei einer Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft:
Die Rechte dinglicher Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. § 1408 ABGB gilt. Abweichungen hievon sind unzulässig (§ 352a Abs. 2 EO).
Konkret ist hier aber darauf hinzuweisen, dass hier im Grundbuch im Lastenblatt nur eingetragen ist ein Vorkaufsrecht betreffend den Anteil 4 und ein Vorkaufsrecht betreffend die Anteile 7 und 8. Betreffend den Anteil 4 gibt es zwei Vorkaufsberechtigte (wobei die erste vorkaufsberechtigte Person bereits verstorben ist, deren Erbinnen sind eh die hier 2.Verpflichtete und die hier 3.Verpflichtete). Betreffend die Anteile 7 und 8 gibt es zwei Vorkaufsberechtigte (wobei die zweite vorkaufsberechtigte Person eh die hier 1. Verpflichtete ist). Vorkaufsrechte hindern eine gerichtliche Versteigerung nicht, sondern es sind nur die Vorkaufsberechtigten vom Versteigerungstermin zu verständigen (§ 1076 ABGB). Dies deshalb, damit die Vorkaufsberechtigten mitsteigern können.
Hingewiesen wird darauf, dass das geringste Gebot/der Ausrufpreis auf der Übereinkunft sämtlicher Eigentümerinnen beruht. Ein Schätzungsgutachten liegt nicht vor. Es liegt nur ein „Expose“ vor, welches von den Parteien beigestellt wurde (daher keine Gewähr des Gerichts für das „Expose“) und welches auch in der Ediktsdatei mitveröffentlicht wird.
Ein Energieausweis ist nicht aktenkundig.
Bei der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft nach § 352 EO sind aber ein Schätzungsgutachten und ein Energieausweis grundsätzlich entbehrlich.
Gericht: | BG Völkermarkt |
Aktenzeichen: | 761 3 E 162/21x |
wegen: | Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 27.05.2021 |
Versteigerungstermin: | am 5.8.2021 um 08:30 Uhr |
Versteigerungsort: | Saal 12, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt |
Telefonkontakt: | 04232 2239 DW 32 bzw DW 13 |
Besichtigungszeit: | Als Besichtigungstermine dienen, wobei dazu bemerkt wird, dass es sich hier nicht um gerichtliche Besichtigungstermine mit Gerichtsvollzieher handelt, sondern um Besichtigungstermine, bei welchen (das wurde dem Gericht so mitgeteilt) jeweils von Seiten der Parteien Jemand anwesend sein wird, und zwar: – 23. Juni 2021, 16.00 Uhr – 8. Juli 2021, 16.00 Uhr – 23. Juli 2021, 16.00 Uhr Bzw mögen sich Interessenten an die Parteienvertreter wenden (es sind alle Parteien / Eigentümerinnen anwaltlich vertreten); Im Übrigen wird bemerkt, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, welches somit jedenfalls von Außen jederzeit angeschaut werden kann. |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Es liegt hier kein Schätzungsgutachten vor (da es sich um die Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft handelt, wozu sich alle Parteien/Eigentümerinnen auf den Ausrufungspreis geeinigt haben) Bzw siehe Expose |
Sonstiges: | Siehe Expose Dieses Expose wurde von den Parteien selbst beigestellt (daher keine Gewähr für dieses Expose seitens des Gerichts) |
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Grundbuch: | 76113 St. Kanzian |
EZ: | 238 |
Grundstücksnr.: | 1089/5 |
BLNr: | 4, 7, 8, 9, 10, 11 |
Liegenschaftsadresse: | Westuferstraße 25 |
PLZ/Ort: | 9122 St. Kanzian am Klopeiner See |
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