Infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Volksschule, Bankstelle sowie öffentliche Haltestellen (Bus und Bahn in einer Entfernung von ca. 500 m) sind vorhanden.
Gebäudebeschreibung:
Wie den beiliegenden und von der Gemeinde übermittelten Einreichunterlagen zu entnehmen wurde lt. Bescheid die Baubewilligung zur Errichtung des Einfamilienhauses im Jahr 1951 erteilt. Zu Zu- und Umbaumaßnahmen kam es, lt. der vorliegenden Bewohnungs- und Benützungsbewilligung, ab dem Jahr 1965, für welche durchgeführten Ar-beiten 1968 die Bewilligung erteilt wurde. Das nunmehr vorhandene Wohnhaus ist mit Keller-, Erd- und Ober-/ Dachgeschoss zur Gänze dreigeschossig und überwiegend in Massivbauweise ausgeführt. Die Figuration ist als ungleichmäßig zu bezeichnen.
An Räumlichkeiten sind im Kellergeschoss vorhanden Nebenräumlichkeiten, wie Werkstatt, Einstellraum, Technikraum, Abstellraum, Vorraum – Eingangsbereich und Waschküche. Im Erdgeschoss befinden sich Vorraum/Gang, Zimmer, Waschraum und WC, Abstell-raum, Küche, Wohnraum, Kinderzimmer sowie der außenseitige unfertige Zugang. Im Obergeschoss/Dachgeschoss sind Vorraum, Schlafzimmer, drei Zimmer, Flur, Abstellraum und Waschraum mit WC vorhanden.
Die Geschosse untereinander (KG, EG) sind durch eine einläufige gewendelte Betonstiege miteinander verbunden. Vom Erdgeschoss zum Ober-/Dachgeschoss führt eine zweiläufige Holzstiege, wo sich im Zwischenpodestbereich ein WC befindet. Der Spitz-boden ist ausschließlich über eine Leiter erreichbar. Der hofseitige Zugang erfolgt über Vorlegstufen, massiv ausgeführt und überdacht (unfertig).
Im Garten im Anschluss an das Wohngebäude besteht ein Einstellraum in relativ einfacher Ausführung. Betonboden mit aufgesetzter Metallkonstruktion, Pultdach und Welleternitdeckung. Der gesamte Einstellraum ist mit Welleternitplatten verkleidet und gestrichen und besteht ein Garagenkipptor als Zugang – Zufahrt. Die anschließende überdachte Fläche dient als Lagerplatz. Ein Marktwert – Verkehrswert – für dieses Objekt ist nicht erzielbar und wird von einer weiteren detaillierten Beschreibung und Bewertung Abstand genommen, nachdem sich das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand befindet.
Die Zugangs- und Zufahrtsfläche sowie die anschließende Hoffläche ist asphaltiert bzw. betoniert und bestehen Betonrandleisten. Zur Nachbarseite im Bereich Eingang und Zufahrt besteht eine rd. 1,50 m hohe Betonsteinwand. Die Ausfahrt zur Straße erfolgt über ein zweiflügeliges Metalltor mit eingebauter Metalltür und anschließenden Metallzaun, welcher auf einem massiven Sockel aufgesetzt ist. Unterbrochen wird der Zaun lediglich durch die Abfahrtsrampe zur Garage im Kellergeschoss.
Das Traufenpflaster beim Wohngebäude ist unfertig, der Garten im Anschluss an das Wohnhaus ist begrünt, ungepflegt und bestehen Sichtschutzzäune zur Nachbar- und Rückseite. Teilweise auch Maschenzäune, welche bereits teilweise desolat sind. Der Vorgarten ist teilweise begrünt und ungepflegt.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (715 KB)
Lageplan:
Mappenblatt (130 KB)
Lageplan (132 KB)
Grundriss(e):
Obergeschoss (75 KB)
Erdgeschoss (83 KB)
Kellergeschoss (96 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Neunkirchen (233)
Aktenzeichen:
9 E 1/21m
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
11.01.2022
Versteigerungstermin:
am 24.02.2022 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
BG Neunkirchen Triester Straße 16, Saal 1, EG
Telefonkontakt:
02635620120
Besichtigungszeit:
18. Februar 2022, 15:00 – 17:00 Uhr, Hamburgersiedlung 12, 2824 Seebenstein
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
in das Gutachten beim BG Neunkirchen, 2. Stock, Zi. 2.24, Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr
Sonstiges:
Für 18. Februar 2022, 15:00 – 17:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde
Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten
Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers
erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche
Abgaben von € 275,78 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: —
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum
Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend
gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen
Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen
werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich.
Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen
haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert,
vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch
den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird
keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann
sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden
erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft
zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung
berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme
der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des
bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche
erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt
werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
Grundbuch:
23339 Schilten
EZ:
146
Grundstücksnr.:
17/9 und .51
BLNr:
4 und 5
Liegenschaftsadresse:
Hamburgersiedlung 12
PLZ/Ort:
2824 Seebenstein