Mit der Errichtung eines Einfamilienhauses wurde begonnen. Es wurde ein Streifenfundament errichtet und darauf eine Stahlbetonplatte aufgebracht (Bodenplatte). Unter dieser Bodenplatte sind teilweise Wasserleitungs- und Elektroinstallationsrohre verlegt worden. Weiters wurde mit der Errichtung des aufgehenden Mauerwerkes im Erdgeschoss tlw. begonnen.
Der Rohbau der Garage ist im Süden des Grundstückes bzw. südlich des Wohnhauses situiert. Es wurde ein Streifenfundament errichtet und darauf eine Stahlbetonplatte aufgebracht (Bodenplatte). Unter dieser Bodenplatte sind teilweise Wasserleitungs- und Elektroinstallationsrohre verlegt worden. Das aufgehende Mauerwerk des Erdgeschosses ist in Ziegelbauweise errichtet und darauf ist eine Stahlbetondecke (Flachdach) aufgebracht. Mauerwerk und Decke sind durchfeuchtet und tlw. Aussinterungen sichtbar; kein Bodenbelag, Wände und Decke unverputzt.
Schätzwert:
56.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
5.600,00 EUR
Geringstes Gebot:
28.000,00 EUR
Sonstige Hinweise:
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.
Dienststelle:
BG St. Pölten (192)
Aktenzeichen:
10 E 1/24b
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
24.06.2024
Versteigerungstermin:
am 20.9.2024 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, Saal E 53 (Erdgeschoss)
Telefonkontakt:
02742/809
Besichtigungszeit:
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Das Originalgutachten kann bei der Servicestelle des Gerichts während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Eine Voranmeldung wird empfohlen.
Sonstiges:
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 179 EO).
Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.
Grundbuch:
19212 Rabenstein
EZ:
1460
BLNr:
1, 2
Liegenschaftsadresse:
Feldgasse 10
PLZ/Ort:
3203 Rabenstein an der Pielach