Zuschlag ohne Überbot – Poysbrunn, Franzbergstr.27,29 | |
Gericht: | BG Mistelbach |
Aktenzeichen: | 150 23 E 7/19z |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 17.02.2021 |
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Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
15123 Poysbrunn EZ 1567, 266 Grundstücksnr. 242/1, 243/1, 243/3, 243/4, 242/2, 243/2; BLNr. 6, 2 |
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samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 115.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. |
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Sonstiges: | Der Zuschlag kann durch ein Überbot nicht unwirksam gemacht werden. |
WOHNHAUS
Bezeichnung: Wohnhaus mit Stallungen und einem Nebengebäude sowie
Grünflächen
Bauartklasse: Bauartklasse 1 (massive Bauweise)
Baujahr: Das ursprüngliche Baujahr konnte bei der Stadtgemeinde
Poysdorf nicht erhoben werden.
Fenster: Kunststofffenster
Heizung: Ob eine Zentrale Heizung vorhanden ist, konnte bei der
Befundaufnahme am 21.07.2020 nicht eruiert werden.
Hinzuweisen ist, dass in den Zimmern zum Teil
Elektroradiatoren an den Wänden angebracht wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen der EZ 1567 und EZ 266 keine
bauliche Abgrenzung bzw. Einfriedung im hinteren Teil der Liegenschaften
bestehen. Aus gutachterlicher Sicht ist es daher an zu raten, dass beide EZ
zusammen versteigert werden.
Grundstücksgröße: 1.905 m²
Objektgröße: 90,00 m²
Bestandsverhältnis
Anzumerken ist, dass bei der Befundaufnahme am 21.07.2020 nicht eruiert werden
konnte, ob die bewertungsgegenständliche Liegenschaft vermietet ist. Bei der
Bewertung wird von Bestandsfreiheit ausgegangen.
Rückstände
Laut schriftlicher Mitteilung der Stadtgemeinde Poysdorf vom 23.07.2020 sind
folgende Rückstande betreffend der bewertungsgegenständlichen Liegenschaften
vorhanden.
EZ 266, Grundbuch 15123 Poysbrunn € 1.111,40
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Energieauseis
Hinzuweisen ist, dass bei der Befundaufnahme am 21.07.2020 nicht eruiert werden
konnte, ob betreffend der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft ein
Energieausweis vorhanden ist.
Schätzwert: 50.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 5.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 25.000,00 EUR
Sonstige Hinweise:Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, B lfd. Nr. 2, laut Grundbuch 1/1 Anteil an der Liegenschaft EZ 266, Grundbuch 15123 Poysbrunn, ohne Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag 21.07.2020 beträgt gerundet: EUR 51.100,- (Euro Einundfünfzigtausendeinhundert)
Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, B lfd. Nr. 2, laut Grundbuch 1/1 Anteil an der Liegenschaft EZ 266, Grundbuch 15123 Poysbrunn, mit Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag 21.07.2020 beträgt gerundet: EUR 50.000,-
(Euro Fünfzigtausend)
Aufgrund der CoVid19-Abstandsnotwendigkeit findet die Versteigerung nicht beim Bezirksgericht Mistelbach statt, sondern bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, Hauptplatz 4-5, Sitzungsaal im Erdgeschoss der BH Mistelbach (Eingang „Sitzungssaal“ verwenden)
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher in Betracht. Bieter haben sich durch Vorlage eines Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses auszuweisen.
Gericht: | BG Mistelbach |
Aktenzeichen: | 150 23 E 7/19z |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 30.09.2020 |
Versteigerungstermin: | am 19.11.2020 um 10:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, 2130 Mistelbach, Hauptplatz 4-5, Sitzungssaal, Erdgeschoß (Eingang „Sitzungssaal“ verwenden) |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Kurzfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen. |
Sonstiges: | Entsprechend der Empfehlung des Sachverständigen und entsprechend § 146 Abs 1 Z 2 EO werden die Versteigerungsbedingungen dahingehend abgeändert, dass mehrere ein wirtschaftlich ganzes bildende Grunbuchskörper auch gemeinsam ausgeboten werden sollen; das bedeutet, die oben genannten Grundbuchskörper (EZ 1567 und 266) zunächst vor der Erteilung des (endgültigen) Zuschlags zweimal, und zwar einmal als Ganzes und dann die Grundbuchkörper einzeln ausgeboten werden sollen (bedingungsweise Anbote, Zuschlagserteilung nach dem günstigsten Ergebnis). Das geringste Gebot für beide Grundbuchskörper beträgt EUR 47.500,– ——————————— Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, ob sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet (§ 170 Z 10 EO). |
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Grundbuch: | 15123 Poysbrunn |
EZ: | 266 |
Grundstücksnr.: | 242/2, 243/2 |
BLNr: | 2 |
Liegenschaftsadresse: | Franzbergstraße 29 |
PLZ/Ort: | 2161 Poysbrunn |
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