Die Liegenschaft liegt im Ortsteil Gottsdorf am östlichen Ortsrand; das Grundstück liegt fast zur Gänze innerhalb der Anschlagslinie des 100-jährlichen Hochwasserereignisses.
Das Wohnhaus samt Wirtschaftsgebäude wurde 1965 errichtet und im Jahre 2001 mit einem Zubau an der Westseite erweitert. Für die Erweiterung wurden die bestehenden Wirtschaftsgebäude abgebrochen.
Beim Zubau fehlt die geplante Vollwärmeschutzfassade, ebenso fehlt die Einfriedung des Grundstückes. Eine Fertigstellung für den Zubau liegt nicht vor.
Grundstücksgröße:
1.436 m²
Objektgröße:
134,00 m²
Sonstige Hinweise:
Interessenten wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Sonstige Hinweise:
Eine Übernahme des unter C-LNR 6a einverleibten Wohnrechts in Persenbeug-Gottsdorf sowie des unter C-LNR 9a einverleibten Ausgedinges zugunsten durch den Ersteher erfolgt nur dann, wenn ein Meistbot in einer Höhe erzielt wird, sodass die aufgrund der Pfandrechte aushaftenden Beträge vollständig befriedigt werden können.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt € 19.500,– und ist ausschließlich in Form von Sparbüchern mitzubringen (§ 147 EO). Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von € 15.000,- werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original, Kopie genügt nicht) vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich (gerichtlich oder notariell) beglaubigte Spezialvollmacht im Original vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erteilt.
An die dingliche Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die verpflichtete Partei hat binnen der dafür vorgesehenen Frist von 14 Tagen ab Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Grundbuch:
Gottsdorf
PLZ/Ort:
3680 Persenbeug-Gottsdorf