Konkursverfahren
128953m
Bekannt gemacht am 30. April 2015
- Firmenbuchnummer:
- FN 128953m
- Schuldner:
- PaperNet GmbH
IZ NÖ-Süd, Straße 6, Objekt 28
2351 Wiener Neudorf
FN 128953m
vertreten durch:
Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte
Bahnhofsplatz 1a/Stg. I/Top 5,
2340 Mödling
- Masseverwalter:
- Dr. Gerhard SCHILCHER Rechtsanwalt
Stubenring 18
1010 Wien
Tel.: 513 23 44 Serie, Fax: 513 23 44 15
E-Mail: wien@kosch-partner.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- Dr. Michael LENTSCH Rechtsanwalt
Hauptplatz 32
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/27 0 41, Fax: 02622/29 246
E-Mail: office@kosch-partner.at
- Eröffnung:
- Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 30.04.2015
Anmeldungsfrist: 11.06.2015
- Tagsatzung:
- Datum: 25.06.2015
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der Schuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Wegen der ungewöhnlich großen Anzahl der Gläubiger unterbleiben besondere Zustellungen. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei unter www.edikte.justiz.gv.at kundgemacht.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss – Mitglieder: 1) der Alpenländische Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
2) der Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
3) die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
4) der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen p.A. Arbeiterkammer Niederösterreich, 1060 Wien, Windmühlgasse 28,
5) der Österreichische Verband für Creditreform, 1190 Wien Muthgasse 36-40, Bauteil 4
Beschluss vom 30. April 2015
Bekannt gemacht am 24. Juni 2015
- Text:
- BESCHLUSS
Die Tagsatzung am 25.6.2015 zur Abstimmung über den Sanierungsplan wird erstreckt auf
- Tagsatzung:
- Datum: 25.06.2015
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
- Text:
- Die Berichts- und Prüfungstagsatzung am 25.6.2015 bleibt aufrecht.
Begründung:
Aufgrund des vom Masseverwalter und der Schuldnerin gestellen aus dem Spruch ersichtlichen Antrages, der mit einer Entscheidung der Gesellschafter der Schuldnerin über Zuschüsse zwecks Anbots einer höheren Quote begründet wurde, war spruchgemäß zu entscheiden.
Beschluss vom 24. Juni 2015
Bekannt gemacht am 25. Juni 2015
- Text:
- Die Eintragung vom 24.06.2015 wird berichtigt, sodass sie lautet:
Die Tagsatzung am 25.6.2015 zur Abstimmung über den Sanierungsplan wird erstreckt auf
- Tagsatzung:
- Datum: 23.07.2015
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Beschluss vom 24. Juni 2015
Bekannt gemacht am 30. Juni 2015
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 25. Juni 2015
Bekannt gemacht am 22. Juli 2015
- Bezeichnungsänderung:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
- Text:
- Infolge der am 20.7.2015 durchgeführten Rückziehung des Sanierungsplanes dient die Tagsatzung zur Abstimmung über den Sanierungspan (23.7.2015, 11.30 Uhr), nur der Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
„Druck & Design“
„Büro & Kommunikation“
„Werbetechnik“
„Lager & Logistik“
Beschluss vom 22. Juli 2015
Bekannt gemacht am 1. September 2015
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
1.) „Administration“ (bestehend aus Rechnungswesen und Sekretariat)
2.) “ Informationstechnologie“
Beschluss vom 1. September 2015
Bekannt gemacht am 14. Februar 2017
- Tagsatzung:
- Datum: 06.04.2017
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 34
nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 14. Februar 2017
Bekannt gemacht am 23. Mai 2017
- Tagsatzung:
- Datum: 29.06.2017
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
ZwischenverteilungstagsatzungDer Masseverwalter hat am 16.5.2017 einen Zwischenverteilungsentwurf gelegt. Zur Verteilung gelant eine Quote von 50%.
Hiezu werden der Masseverwalter, der GF der Schuldnerin mit dem Bemerken geladen, dass sie in den Verteilungsentwurf Einsicht nehmen können und es ihnen frei steht gegen diesen binnen 14 Tagen Erinnerungen einzubringen.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
Beschluss vom 17. Mai 2017
Bekannt gemacht am 4. Juli 2017
- Text:
- Gegen den am 15.5.2017 vorgelegten Zwischenverteilungsentwurf sidn keine Erinnerungen vorgebracht worden. Der Verteilungsentwurf wird genehmigt.
Der Masseverwalter hat die Verteilung nach Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses vorzunehmen und den Vollzug binnen 4 Wochen nachzuweisen.
Beschluss vom 29. Juni 2017
Bekannt gemacht am 8. Februar 2021
- Tagsatzung:
- Datum: 25.02.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
BESCHLUSSDer Masseverwalter hat am 4.2.2021 einen Zwischenverteilungsentwurf gelegt. Zur Verteilung gelangt eine Quote von ca. 10,5%.
Zur Verhandlung des Zwischenverteilungsentwurfes wird eine Tagsatzung anberaumt.
Hiezu werden der Masseverwalter, der/die GF der Schuldnerin mit dem Bemerken geladen, dass sie in den Verteilungsenwurf Einsicht nehmen können und es ihnen frei steht gegen diesen binnen 14 Tagen Erinnerungen einzubringen.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.„Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.Das Gebäude darf nur mit FFP2 Masken betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 2m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden.“
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 8. Februar 2021