Das Einfamilienhaus wurde im Jahr 2001 fertiggestellt. Das Gebäude ist in offener Bauweise auf dem Grundstück situiert. Es besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss.
Das Erdgeschoss besteht aus einer Diele mit Windfang, einem WC/Dusche, einer Küche, einem Wohn/Esszimmer und einem Zimmer. Ostseitig ist an das Erdgeschoss eine Garage angebaut. Südseitig ist dem Erdgeschoss eine Terrasse vorgelagert. Die Raumhöhe beträgt im Erdgeschoss rund 2,60m.
Im Dachgeschoss befinden sich eine Diele, ein Bad mit WC, ein Schrankraum und drei Zimmer. In den Zimmern und dem Bad sind Dachschrägen an den Außenwänden vorhanden. Der Diele ist südseitig eine Terrasse vorgelagert. Die Raumhöhe beträgt im Dachgeschoss im Bereich der ebenen Decke rund 2,60m.
Das Kellergeschoss besteht aus einem Vorraum und fünf Kellerräumen sowie einem WC. Die Raumhöhe beträgt im Kellergeschoss rund 2,25m.
Das Gebäude ist im Kellergeschoss und der Garage in Massivbauweise und im Erdgeschoss und Dachgeschoss in Fertigteilbauweise (Holzriegelbau) errichtet. Das Dach des Einfamilienhauses ist als Satteldach ausgebildet und mit Dachziegel eingedeckt, die Fassade ist in verputzter Oberfläche vorhanden.
Das Einfamilienhaus wird durch Kunststofffenster (mit außenliegendem Sonnenschutz) belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine Gaszentralheizung.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen. Im Garten befindet sich eine Gartenhütte aus Holz sowie ein einfaches Schwimmbecken (Aufstellbecken).
Der Garten befindet sich in gärtnerisch gepflegtem Zustand.
Das Grundstück ist straßenseitig durch einen Metallzaun auf Betonsockel sowie an den seitlichen und der hinteren Grundgrenze durch einen Maschendrahtzaun eingezäunt.
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand vorhanden.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Sonstige Hinweise:
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Mit Beschluss vom 16.8.2021 wurde das geringste Gebot mit Euro 320.000,00 festgelegt.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen. Das im Grundbuch unter CLNr 10a eingetragene Wohnungsgebrauchsrechts (Wert: € 388.613,00) ist in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Das heißt, dass es zu löschen ist, wenn es im Meistbot nicht volle Deckung findet.
Anderenfalls ist es vom Ersteher zu übernehmen und der Ersteher hat die Last des Wohnungsgebrauchsrechts nach dem Inhalt der bezughabenden Vereinbarung ab dem Zuschlagstag voll zu tragen. Die Last bleibt im Falle der vollen Deckung längstens aufrecht, bis sie infolge Todes des Berechtigten oder aus anderen Gründen erlöschen. Der Ersteher erhält als Gegenleistung für die von ihm zu erbringenden Leistungen nur die durch die Anlegung des Deckungskapitals erzielten Zinsen, er hat aber keinen Anspruch auf Ausfolgung des Deckungskapitals.
Nähere Belehrungen zu diesem Thema erfolgen ausschließlich in der Versteigerungstagsatzung!
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (2300 KB)
Beilagen (pdf) (4658 KB)
Lageplan:
Lageplan (62 KB)
Stadtplan (61 KB)
Widmung (103 KB)
Grundriss(e):
GrundrissEG (44 KB)
GrundrissDG (46 KB)
GrundrissKG (143 KB)
Schnitt (97 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG St. Pölten (192)
Aktenzeichen:
10 E 1/21y
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
09.01.2023
Versteigerungstermin:
am 31.03.2023 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, Saal E 55 (Erdgeschoss)
Telefonkontakt:
02742/809
Besichtigungszeit:
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Das Gutachten kann bei der Servicestelle des Gerichts während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Eine Voranmeldung wird empfohlen.
Sonstiges:
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 147 EO).
Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.
Grundbuch:
19598 Oberwagram
EZ:
1097
Grundstücksnr.:
128/2
BLNr:
2
Liegenschaftsadresse:
Fadingerstraße 5
PLZ/Ort:
3100 St. Pölten