Das Grundstück 1963/1 mit der Mobilheimparzelle 9464 liegt am Ortsrand von Neufeld an der Leitha, am Neufelder See gelegen. Die Aufschließung der Parzelle erfolgt über einen asphaltierten Weg. Die Lage der Parzelle ist eben, die Figuration rechteckig.
Infrastruktur:
Infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Kinderkrippe, Kindergarten, Volksschule, Mittel-schule, Bank, hohe Ärztedichte, Eisenbahnanschluss mit Direktverbindung nach Wien, mehrere Bushaltestellen mit Verbindungen nach Eisenstadt, Wr. Neustadt und auch Wien sowie Nahversorger sind in Neufeld vorhanden.
Nutzung:
Das Mobilheim wird anscheinend für Erholungszwecke genutzt und stand zum Zeitpunkt der Befundaufnahme leer.
Gebäudebeschreibung:
Mobilheim:
Ein genaues Aufstellungsdatum ist nicht bekannt. Unterlagen liegen keine vor. Es handelt sich um einen aufgestellten Mobilheimcontainer mit einem Anbau.
Die Fassadenflächen sind mit Holz verkleidet. Über dem Mobilheim hergestellt ein flaches Satteldach mit Bitumenschindeleindeckung. Regenrinnen und Ablaufrohre sind montiert und laufen die Dachwässer frei aus.
Gartenhütte:
Diese wurde ausschließlich fotografisch dokumentiert, nachdem sie keinen Verkehrswert – Marktwert darstellt.
Außenanlagen:
Zur Rückseite ist die Mobilheimparzelle mit einem Maschenzaun eingefriedet, linker und rechter Hand ein verwilderter lebender Zaun. Dem Mobilheim angeschlossen eine Terrasse mit Waschbetonplattenbelag. Zum Aufschließungsweg ein Jägerzaun. Die Gartenflächen sind begrünt und befinden sich in einem ungepflegten Zustand.
Sonstige Hinweise: Das Vadium von EUR 1.900,00 kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden !!!
ACHTUNG!!! Eine Sparurkunde der Commerzialbank Mattersburg wird nicht angenommen!
HINWEIS: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Versteigerung eines Superädifikates handelt! Das Bestandverhältnis mit dem Grundeigentümer ist selbstständig zu klären!
Die verpflichtete Partei hat mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn dieder Richterin oder dieder Rechtspflegerin, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis
Bitte nehmen Sie zur Verhandlung einen negativen, höchstens 48 Stunden alten Antigen- oder PCR-Test mit.
Gericht: | BG Eisenstadt |
PLZ/Ort: | 2491 Neufeld an der Leitha |
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