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Wohnung 1100 Wien

Die Liegenschaft wurde mit einer Wohnhausanlage mit 10 Stiegen bebaut. Die ggst. Wohnung befindet sich im neungeschossigen Straßentrakt „Zur Spinnerin“ an der Stiege 3. Der Straßentrakt ist unterkellert. Neben den Parteienkellern sind Waschküchen mit Trockenräumen, Kinder-wagen- bzw. Fahrradabstellräume und 2 Hauskeller untergebracht. Zusätzlich befinden sich 3 unterkellerte 6-geschossige Quertrakte auf der Liegenschaft. Zwischen den 3 Quertrakten sind zwei Garagen unterirdisch angeordnet. In den Garagen sind insgesamt je 41 bzw. 43 Stellplätze untergebracht.
Die vertikale Erschließung der einzelnen Wohngebäude erfolgt über die 10 Stiegenhäuser (die Stiegen 1 bis 4 befinden sich direkt an der Straße „Zur Spinnerin 53“; die restlichen Stiegen befinden sich gartenseitig und sind diese über die Braunspergengasse und div. Wegflächen auf der ggst. Liegenschaft erschlossenen.
Der Eingang/Zugang zum Gebäude erfolgt über das KG. Die ggst. Wohnung befindet sich im EG (entspricht dem 1. OG) an der Stiege 3 – die Fenster sind ausschließlich hofseitig ausgerichtet. Ein Lift ist vorhanden. Die Wohnung ist aber nicht barrierefrei erreichbar.
Die ggst. Wohnung war/ist zum Zeitpunkt der Befundaufnahme vollkommen mit Unrat verstellt/vollgeräumt und stellt eine sog. „Messie-Wohnung“ dar. An sich durchschnittliche Ausstattung und mäßiger-tlw. durchschnittlicher Zustand. Die Oberflächen sind mitunter stark verschmutzt, veraltet und weisen auch Verfärbungen, alte Wasserschäden und Abnutzungen auf. Die Wohnung weist zum Stichtag einen hohen Reinigungs-, Entrümpelungs-, sowie gewissen Sanierungsbedarf auf. Die Wohnung (77,02m²) verfügt zusätzlich über eine Loggia (3,87m²) und wird diese im Rahmen der Bewertung gewichtet (0,75) berücksichtigt, d.h. gewichtete Fläche 79,92m².

Grundstücksgröße: 6.850 m²
Objektgröße: 80,89 m²

Schätzwert: 171.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 17.100,00 EUR
Geringstes Gebot: 85.500,00 EUR

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Sonstige Hinweise:

Fahrnisse: Die ggst. Wohnung war/ist in sämtlichen Räumen und auch auf der Loggia mit Unrat, Müll & Gerümpel verstellt/vollgeräumt (sog. „Messie-Wohnung“). Es sind aber auch noch Möbel/ Einrichtungsgegenstände vorhanden. Diese beweglichen Gegenstände stehen im Eigentum des Verpflichteten. An sich sollte der Verpflichtete die Wohnung räumen (lassen). Sofern das nicht passiert und die Fahrnisse noch immer vorhanden sind, kann/darf ein Ersteher diese nicht einfach entsorgen lassen, sondern muss er diese im Rahmen eines Räumungsverfahrens vorerst auf eigene Kosten zwischenlagern. Es gibt die Möglichkeit, Fahrnisse durch einen Gerichtssachverständigen für wertlos erklären zu lassen. Der Erwerber hat zwar prinzipiell den Rückforderungsanspruch gegenüber dem Verpflichteten, allerdings keine Sicherheit, dass dieser Anspruch letztendlich auch bedient werden kann.


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (8561 KB)

Lageplan:

Lageplan (105 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (101 KB)

Foto(s):

Foto (42 KB)Foto (126 KB)Foto (52 KB)Foto (116 KB)Foto (89 KB)Foto (98 KB)

Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

24 E 40/19a

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

09.11.2021

Versteigerungstermin:

am 10.12.2021 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Favoriten, 4.Stock, Zimmer 408

Telefonkontakt:

01/60148 DW 307 620

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo bis Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 226
mit einem gültigen Lichtbildausweis.

Sonstiges:

Zur diesen Liegenschaftsanteilen gehört als Zubehör eine Einbauküche (laut Gutachten wertlos).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 17.100,00 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Bis zu einem Betrag von EUR 15.000,00 ist auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist als Sicherheitsleistung geeignet, über einem Betrag von EUR 15.000,00 ist ein Namenssparbuch erforderlich, das auf den Ersteher legitimiert ist.
Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
→ Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sowie die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Eigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers gemäß § 27 WEG
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Auf das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz wird hingewiesen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht

Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der vorbezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorbezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.

Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01102 Inzersdorf Stadt

EZ:

90

Grundstücksnr.:

781/63

BLNr:

74

Liegenschaftsadresse:

Zur Spinnerin 53

PLZ/Ort:

1100 Wien


Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Eigentumswohnung, Österreich, Wien

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