Diese beiden Grundstücke bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit und liegen im verbauten Ortsgebiet von Litzelsdorf, nahe vom Gemeindehaus bzw. im Anschluss an das Lebensmittelgeschäft . Die Lage der Grundstücke ist relativ eben, die Figuration unregelmäßig. Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über die ostseitig vorbeiführende asphaltierte Ortsstraße bzw. einen westseitig anschließenden Begleitweg.
Infrastruktur:
Autobushaltestellen, Gaststätten und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch sind in Litzelsdorf vorhanden und zu Fuß erreichbar. Die größeren öffentlichen Anschlussstellen sowie infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich im Bezirksvorort Oberwart.
Gebäudebeschreibung:
Wohn- und Wirtschaftsgebäude:
Ein genaues Erbauungsdatum dieses Objektes ist nicht bekannt und konnte auch nicht angegeben werden. Bescheide liegen keine vor. Wie den Plankopien zu entnehmen erfolgte 1955 ein Zubau. Die Grundsubstanz wurde vermutlich nach dem 2. Weltkrieg errichtet. Das Objekt besitzt in etwa U-förmige Grundrissform und ist in Massivbauweise eingeschoßig mit Teilunterkellerung hergestellt.
Im Keller vorhanden ein Kellerraum (nicht zugänglich). Der Wohnbereich im Erdgeschoß beinhaltet Wohnküche, Waschraum, zwei Zimmer, Ein- und Durchfahrt sowie Arkadengang. Im Wirtschaftsgebäude vorhanden ein Stall, Arkadengang, zwei Einstellräume, Scheune, Tenne und Lagerraum. Das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut.
Die Aufschließung und Erreichung von Grund und Gebäude erfolgt über die ostseitig vorbeiführende Ortsstraße. Der Zugang ist über die Ein- und Durchfahrt sowie über die Arkadengänge gegeben. Die Geschoße untereinander sind nicht miteinander verbunden.
Außenanlagen:
Im Anschluss an das Wirtschaftsgebäude befindet sich ein Garten, welcher zu einem westseitig anschließenden Begleitweg führt. Die Liegenschaft ist mit einfachen Maschenzäunen eingefriedet und teilweise eine Thujenhecke mit einer geschätzten Höhe von 6 m vorhanden. Die Innenhoffläche ist begrünt und ersichtlich im Bereich des Hauszuganges ein Brunnen, welcher soweit vorgefunden verrohrt ist und kein Pumpwerk besitzt. Vorhanden ausschließlich eine Handpumpe, welche nach Angabe des Verpflichteten, funktionsuntüchtig ist. Der Brunnen ist jedoch Wasser führend