DAS LANDWIRTSCHAFTLICHE ANWESEN
– das Anwesen ist situiert auf der Baufläche .7 und wird seit längerer Zeit nicht mehr bewirtschaftet –
mit nachstehend angeführten Objekten, vom Innenhof ausgehend:
– DAS ALTE STALL- UND WIRTSCHAFTSGEBÄUDE mittig
– DAS ALTE WOHNHAUS, unterteilt in Massivbau und Holzblockbau ostseitig
– ZUBAU ZUM WOHNHAUS
– DAS NEUE STALL- UND WIRTSCHAFTSGEBÄUDE – REITSTALL westlich
mit zugehöriger Düngerstätte und Gülleanlage
– NORDSEITIGER FLUGDACHANBAU
DAS AUSZIEHANWESEN
Auf der eingetragenen Baufläche des Grundstückes mit Grundstück Nr. 1 nördlich des Grundstückes mit Grundstück Nr. 8 das Ausziehanwesen situiert.
– DAS WOHNHAUS
– DAS NEBENGEBÄUDE
Wie aus der Verlassenschaftsabhandlung ersichtlich, war die zugehörige Grundfläche vor der Erbaufteilung beträchtlich größer und es ist nunmehr nur ein geringer Teil verblieben. Für den gegenwärtigen Besitzstand ist die Hofstelle überproportional ausgelegt und wird seit längerer Zeit nicht bewirtschaftet.
Lediglich das Wohnhaus, entsprechend der Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes, dient dem Besachwalteten.
Siehe Langgutachten.
Gericht:
BG Weiz
PLZ/Ort:
8160 Weiz