Landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald, Baufläche – befestigt und Gebäude,
Sonstige Hinweise:
Die Rechte dinglich Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. Das geringste Gebot ist von Gesetzes wegen der Schätzwert. Auf die Bestimmungen der §§ 352a ff EO wird hingewiesen. Ebenfalls wird auf die Besitmmung des § 1408 ABGB (Übernahme von Pfandrechten) hingewiesen. Das Vadium beträgt Euro 57.168,00 und ist gemäß § 147 Abs 1 EO in Form einer Sparurkunde (kein Bargeld!) zu erlegen.
Gericht:
BG Bludenz
Aktenzeichen:
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Bezirksgericht Bludenz,
Grundbuch:
Innerbraz
PLZ/Ort:
6751 Braz