Gericht: | BG Josefstadt |
Aktenzeichen: | 028 22 E 27/20a |
wegen: | Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils |
Letzte Änderung: | 27.05.2021 |
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Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
01002 Alsergrund EZ 1307 Grundstücksnr. 1208/3, 1208/11; BLNr. 42,43,44,45 |
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samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 35.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. |
Lagerräume in Mehrparteienhaus aus Bj 1884 in 1090 Wien, Grünentorgasse 16/ Müllnergasse 17; Keller, EG und 4 Stockwerke sowie nachträglich ausgebautes Dachgeschoß; Haus in gutem Erhaltungszustand, Lift vorhanden, fährt jedoch nicht in den Keller; Haus zentral gelegen, gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
Die bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekte sind im Kellergeschoß eines ursprünglich um 1884 errichteten viergeschoßigen Gebäudes mit nachträglich ausgebautem Dachgeschoß situiert.
Die bewertungsgegenständlichen Räumlichkeiten werden grundsätzlich über den allgemeinen Gang erreicht.
Im Rahmen der Befundaufnahme teilte eine Mitarbeiterin der Hausverwaltung mit, dass im Zuge der Verwaltungsübernahme eine Begehung des Kellers mit den anwesenden Wohnungseigentümern stattgefunden hat, um die einzelnen Kellerflächen zuordnen zu können.
Unklarheiten beim Nutzwertgutachten bzw. der Zuordnung und Eigentümerverhältnisse, erforderliche Neuparifizierung
Liegenschaftsanteile sind teilweise als allgemeine Fläche erfasst; Teilflächen werden von anderen Parteien als Parteienkeller benutzt;
IST-ZUSTAND:
Raum 1: (Abb. 18 ff im GA) befestigter Boden und verputzte Wände und Decke; 10,17 m²; laut Auswechslungsplan im Bauakt ist der Raum allgemeiner Teil der Liegenschaft,
dahinter liegt bisher abgemauerter Teil in Richtung Grünentorgasse = Raum 2: Zwischenwände der straßenseitigen Flächen sind nicht vorhanden, sodass ein großer Raum vorliegt; Boden ist nicht befestigt, Wände und Decke sind in Rohzustand; Belichtung über 4 straßenseitige Metallkellerfenster; 51,89 m² mit Raumhöhe von 2,486m;
laut Auswechslungsplan im Bauakt sollte sich der Bericht wie folgt darstellen: allgemeiner Zugangsbereich und Parteienkeller 14-17
SITUATION lt. NUTZWERT-GUTACHTEN:
(Abb. 26 im Gutachten)
BLNR 42 mit 4/2160 Anteilen; WEG an Lager LA 1: 8,06 m²
BLNR 43 mit 4/2160 Anteilen; WEG an Lager LA 2: 8,63 m²
BLNR 44 mit 4/2160 Anteilen; WEG an Lager LA 3: 8,63 m²
BLNR 45 mit 6/2160 Anteilen; WEG an Lager LA 4: 13,50 m²
Diese Räumlichkeiten werden teilweise von anderen Wohnungseigentümern als Parteienkeller genutzt; im Kaufvertrag wurde in Pkt (3) festgehalten: „Darüber hinaus ist der kaufenden Partei bekannt, dass die kaufgegenständlichen Lager im Naturzustand anders situiert sind und ein anderes Flächenausmaß haben als im Nutzwertgutachten, das für die Wohnungseigentumsbegründung verwendet worden ist.“
gemeinsame Versteigerung der Anteile:
auf das ausführliche Gutachten und die darin enthaltenen Bilder wird explizit hingewiesen!!
Grundstücksgröße:552 m²
Schätzwert: 26.800,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 2.680,00 EUR
Geringstes Gebot: 13.400,00 EUR
Sonstige Hinweise: Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Versteigerung – Lager 1-4 | |
Gericht: | BG Josefstadt |
Aktenzeichen: | 028 22 E 27/20a |
wegen: | Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils |
Letzte Änderung: | 12.03.2021 |
Versteigerungstermin: | am 27.05.2021 um 11:30 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Josefstadt, Florianigasse 8, Erdgeschoss, Saal A |
Telefonkontakt: | 01 40 177 |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Es wird empfohlen in das Langgutachten in der Ediktsdatei Einsicht zu nehmen. |
Sonstiges: | VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in). Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend! |
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Grundbuch: | 01002 Alsergrund |
EZ: | 1307 |
Grundstücksnr.: | 1208/3, 1208/11 |
BLNr: | 42,43,44,45 |
Liegenschaftsadresse: | Grünentorgasse 16 |
PLZ/Ort: | 1090 Wien |
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