Die Bewertungsliegenschaft, 8720 Knittelfeld, liegt im Zentrum der Stadt Knittelfeld.
Laut Auskunft der Gemeinde entstand diese Reihenhaussiedlung beginnend mit dem Jahre 1954. Die Gebäude wurden jeweils mit Erd- und ausgebautem Dachgeschoss in geschlossener Bebauung errichtet. Das gegenständliche Bewertungsobjekt ist nicht unterkellert und wurde im Jahre 2007 durch einen Zubau erweitert und saniert. Der in den Planunterlagen im Nordwesten angeführte Anbau wurde entgegen dem Plan größer ausgeführt, befindet sich im Rohzustand und unterliegt augenscheinlich keinem baubehördlichen Konsens.
Zustand:
Das Bewertungsobjekt präsentiert sich in einem überwiegend sanierten Zustand, wobei in den letzten Jahren augenscheinlich eine starke Abnutzung gegeben war. Die Qualität der durchgeführten Ausführungsarbeiten ist teilweise mangelhaft. Die Arbeiten wurden zum Teil nicht fertig gestellt (fehlende Verputzarbeiten, Sockelleisten, etc.).
Eine Erneuerung von Fenster, Böden, Türen, Malerei, etc. ist teils erforderlich.
Der Anbau bzw. die überdachte Terrasse befinden sich noch im Rohzustand. Grundstücksgröße: 622 m² Objektgröße: 610,00 m²
Im Erdgeschoss befindet sich ein Vorraum (1 m²), Wohnraum (7,60 m²), Küche (5 m²), ein 2. Vorrraum (2,53 m²), Sanitär (5,90 m²) und ein Heizraum (9,10 m²) sowie eine Terrasse von 7 m² und einem Anbau von 40,50 m². Das Dachgeschoss besteht aus einem Vorraum (5 m²), Mansardenzimmer I (15,60 m²) und Mansardenzimmer II (10,40 m²).
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Das vorhandene Zubehör ist wertlos.
Sonstiges:
Das vorhandene Zubehör ist wertlos.
Die Versteigerungsbedingungen wurden gem. § 146 Abs 1 Z 5 EO mit Beschluss des Bezirksgerichtes Knittelfeld vom 30.10.2012, ON 27, dahingehend geändert, dass das geringste Gebot 70% des Schätzwertes, sohin EUR 42.410,– beträgt.
OHNE Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: —–
Das Vadium beträgt: EUR 6930,– und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Bietinteressenten müssen einen amtlichen Lichtbildausweis, einen Staatsbürgerschaftsnachweis, ggF einen Firmenbuchauszug bzw eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitbringen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
PLZ/Ort:
8720 Knittelfeld