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Jollydays in Insolvenz. Was passiert mit den Gutscheinen?

Der Wiener Gutscheinanbieter Jollydays, einst als „Österreichs Nr. 1 für Erlebnisse“ bekannt, hat im August 2024 Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen, das vor allem für Erlebnisgutscheine für Aktivitäten wie Fallschirmspringen, Gourmetdinner und Wellness-Tage bekannt ist, war jahrelang eine beliebte Wahl für Geschenke in Österreich. Doch nun steht es vor einem erheblichen finanziellen Scherbenhaufen: Die Schulden belaufen sich auf rund 8,6 Millionen Euro. Von der Insolvenz sind rund 430 Gläubiger betroffen, darunter zahlreiche Kunden, die bereits Gutscheine erworben haben, aber möglicherweise keine Leistung mehr dafür erhalten.

Die Firma hatte in der Vergangenheit erfolgreich im Markt agiert, insbesondere in den Zeiten rund um Weihnachten, wenn Erlebnisgeschenke hoch im Kurs standen. Doch im Frühjahr 2024 gingen die Verkaufszahlen drastisch zurück, was das Unternehmen schwer traf. Die Geschäftsführung von Jollydays versuchte, die Situation durch Restrukturierungsmaßnahmen zu retten, und führte auch Verhandlungen mit potenziellen Investoren. Diese Verhandlungen blieben jedoch erfolglos, was schließlich zur Insolvenzanmeldung führte.

Ein Grund für den plötzlichen Umsatzeinbruch könnte in den veränderten Konsumgewohnheiten liegen. Nach der Pandemie haben sich viele Menschen mehr auf materielle Güter konzentriert, da die Möglichkeit, Erlebnisse zu verschenken, durch die Einschränkungen zeitweise stark eingeschränkt war. Dies hat zu einer Verschiebung im Geschenkverhalten geführt, was Unternehmen wie Jollydays hart getroffen hat.

Eine weitere Herausforderung für das Unternehmen war der zunehmende Wettbewerb im Online-Gutscheinmarkt. Während Jollydays in den frühen 2000er-Jahren einer der Vorreiter im Erlebnisgutscheingeschäft war, sind mittlerweile zahlreiche Konkurrenten auf den Markt getreten, die ähnliche Dienstleistungen anbieten. Diese Konkurrenz, gepaart mit den wirtschaftlichen Unsicherheiten, hat Jollydays in eine schwierige Lage gebracht.

Aktuell wird geprüft, ob es eine Möglichkeit zur Sanierung gibt, und ob Investoren gefunden werden können, die das Unternehmen aus der Insolvenz führen könnten. Die Zukunft von Jollydays bleibt ungewiss, und viele Kunden warten nun gespannt auf Informationen darüber, ob und wie sie ihre bereits erworbenen Gutscheine einlösen können.

Der Fall Jollydays zeigt einmal mehr, wie unsicher das Geschäft mit Erlebnissen und Gutscheinen sein kann, besonders in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen und veränderter Konsumgewohnheiten. Es bleibt abzuwarten, ob Jollydays, das einst als Pionier auf diesem Gebiet galt, einen Weg aus der Krise finden kann oder ob dies das endgültige Aus für den Anbieter bedeutet.

Wenn ein Unternehmen wie Jollydays in Insolvenz gerät, haben Gutscheininhaber oft schlechte Karten. Die Rechtslage ist eindeutig: Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit darf ein insolventes Unternehmen keine Gutscheine mehr einlösen. Das liegt daran, dass der Gutscheininhaber eine Forderung gegen das Unternehmen hat und durch die Einlösung bevorzugt würde, was andere Gläubiger benachteiligen könnte.

Stattdessen können Konsumenten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, was jedoch mit einer Gebühr von 23 bis 25 Euro verbunden ist. Allerdings ist zu bedenken, dass sich diese Anmeldung in vielen Fällen kaum auszahlt, da in Insolvenzverfahren oft nur geringe Quoten ausgeschüttet werden.

Ein Beispiel verdeutlicht die Situation: Ein Konsument, der einen 500-Euro-Gutschein für ein Modehaus besitzt, wollte diesen nach der Insolvenz des Unternehmens einlösen, doch dies wurde abgelehnt. Der Grund: Als Gutscheininhaber gilt er rechtlich als Gläubiger des Unternehmens, und die Einlösung hätte eine unzulässige Bevorzugung dargestellt.

Rechtlich gesehen stellt ein Gutschein eine Vorauszahlung für eine noch nicht erbrachte Leistung dar. Da das Unternehmen in einem Insolvenzfall zahlungsunfähig ist, wird der Gutschein wie eine Forderung gegen das Unternehmen behandelt, und diese Forderung kann nur im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Insolvenzrisiko bei Gutscheinen nicht unerheblich ist, und es wird empfohlen, sich dessen stets bewusst zu sein.

Veröffentlicht unter Konkurs Insolvenzen, Österreich

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