Sind sie wirklich so günstig?
Beim Amtsgericht, in der Zeitung und im Internet kann man es immer wieder lesen, dass Häuser, Grundstücke und Ländereien versteigert werden. Oft geschieht dies, weil Schuldner ihre Abschläge nicht mehr zahlen können und der Kredit bei der Bank geplatzt ist. Viele hoffen auf ein Schnäppchen und möchten ein Haus ersteigern. Doch ist es immer sinnvoll sich darauf einzulassen oder doch lieber einen Immobilienmakler in Tirol zu beauftragen? Bei einem Makler kann man auf der sicheren Seite sein, dass dieser das Objekt auch von innen gesehen hat und man selbst eine Besichtigung durchführen kann. Außerdem liegen häufig Wertgutachten vor, die nicht von einer Bank gemacht worden sind, sondern von unabhängigen Gutachtern.
Wichtige Schritte bei einem Kauf über die Versteigerung
Möchte man sich eine Immobilie kaufen über den Weg einer Zwangsversteigerung muss man sich all Informationen zu diesem Objekt selbstbeschaffen. Viele Wege sollte man gehen, bevor man sich bei einer Versteigerung eine Immobilie kauft, um dies später nicht zu bereuen.
- Wie bekommt man ein Wertgutachten
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Kann man das Gebäude besichtigen?
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Taugen die Gutachten etwas?
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ein festes Limit setzten
Wertgutachten sollten im Idealfall immer von einem unabhängigen Gutachter erfolgt sein, da eine Bank ihr Geld haben möchte. Es ist kein gutes Zeichen, wenn dieser von der Bank beauftragt wurde. Außerdem sollte man darauf achten, wann das Gutachten erstellt wurde. Ein veraltetes Gutachten kann die Mängel nicht aufzeigen, die sich im Laufe der Jahre im Haus eventuell breit gemacht haben. Es ist immer wichtig, dass man bei dem Gebäude den Eigentümer um einen Besuchstermin bittet. Viele lehnen diesen zwar ab, aber manche lassen einen die Häuser so auch von innen begutachten. Am besten nimmt man jemanden mit, der etwas vom Bauhandwerk versteht.
Klaren Kopf behalten
Wenn man sich für ein Gebäude entschieden hat, darf man nicht übermütig werden. Bei einer Immobilie handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um eine Verpflichtung, die einem schnell Kopf und Kragen kosten kann. Ein festes Limit zu setzten ist dabei ganz wichtig. In diesem Limit sollte man neben den Ersteigerungskosten auch die Gerichtskosten, die Notargebühren, die eventuell anfallenden Renovierungsarbeiten und all die anderen anfallenden Kosten einberechnen.
sf12/13