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Immobilie in OÖ

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein massives Wohnhaus aus dem Jahr 1953 mit einer Wohnfläche von 97 m² im Erdgeschoss und Nutzflächen von 55 m² im Dachgeschoss (nicht baubewilligt). Das Grundstück hat eine Größe von 2.004 m² und befindet sich in Aschau 26, 5143 Feldkirchen bei Mattighofen. Die Liegenschaft macht einen vernachlässigten Eindruck und eine Generalsanierung ist zweckmäßig.

Das Wohnhaus wurde 1963 durch einen Anbau erweitert, während 1966 eine Garage (auf Grünland) erbaut wurde. Zudem gibt es einen Schuppen (48 m²) und eine Garage mit Anbau und Carport (48 m²). Das Objekt wird mit einer Pellets-Heizung zentral beheizt. Der Bau- und Ausstattungszustand ist unterdurchschnittlich. Es ist zu beachten, dass der Baubestand nicht den baubewilligten Unterlagen entspricht (Anbau, Ausbau im DG, Anbau Garage usw.).

Der Schätzwert der Liegenschaft beträgt 219.329,00 EUR. Es gibt kein mitzuversteigerndes Zubehör. Das Vadium beträgt 21.932,90 EUR, und das geringste Gebot liegt bei 109.664,50 EUR.

Die Versteigerung findet am 15.05.2023 um 09:00 Uhr im Bezirksgericht Mattighofen, Verhandlungssaal 012, Erdgeschoss statt. Als Sicherheitsleistung kommen gemäß § 147 (1) EO nur Sparurkunden in Betracht – Bargelderlag ist nicht mehr zulässig. Der Verpflichtete hat nicht spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit a) UStG verzichtet.

Eckdaten:
Grundstücksgröße: 2.004 m²
Objektgröße: 97,00 m²

Schätzwert: 219.329,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: keines
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 21.932,90 EUR
Geringstes Gebot: 109.664,50 EUR

Sonstige Hinweise:

Der Baubestand entspricht nicht dem baubewilligten Unterlagen (Anbau, Ausbau im DG, Anbau Garage usw.).
Die baubewilligte Garage befindet sich im Grünland.
In den Gebäuden sind Altmaterialien und Müll gelagert.
Die Liegenschaft macht einen vernachlässigten Eindruck.
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht – § 147 (1) EO – Bargelderlag ist nicht mehr zulässig.
Der Verpflichtete hat nicht spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit a) UStG verzichtet.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (19686 KB)

Lageplan:

Luftbild (513 KB)
FWP (389 KB)
Luftbild (486 KB)
Lageplan (201 KB)

Grundriss(e):

Grundriss Dachgeschoss (349 KB)
Grundriss Erdgeschoss (360 KB)
Grundriss Garage (379 KB)
Grundriss Keller Anbau (341 KB)
Grundriss Anbau EG (332 KB)
Grundriss Anbau Dachgeschoss (330 KB)

Foto(s):

                                    

Dienststelle:

BG Mattighofen (401)

Aktenzeichen:

7 E 12/22k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

02.03.2023

Versteigerungstermin:

am 15.05.2023 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Mattighofen, Verhandlungssaal 012, Erdgeschoss


Grundbuch:

40102 Aschau

EZ:

167

Grundstücksnr.:

.101, .102, 292, 293/1 und 294/1

BLNr:

8

Liegenschaftsadresse:

Aschau 26

PLZ/Ort:

5143 Feldkirchen bei Mattighofen


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Oberösterreich, Österreich

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