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Eine Immobilie ersteigern – das sollten Bieter wissen

Die Zwangsversteigerung einer Immobilie ist für Kaufinteressenten eine Möglichkeit, günstig an ein Eigenheim oder an eine Wohnung zu gelangen. Doch häufig entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen als Herausforderung. Um bei einem ersteigerten Objekt wirklich zu sparen, ist einiges zu beachten.

Wertermittlung bei zwangsversteigerten Objekten

Bei einer Immobilie, die zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben ist, besteht kein Recht auf eine Besichtigung. Nach einer Versteigerung kann man jedoch nicht mehr von einem Kauf zurücktreten. Es ist daher ratsam, sich zuvor über alle Details die Immobilie betreffend zu informieren. Ein wesentlicher Anhaltspunkt zur Preisfindung ist eine
Wertermittlung. Diese ist grundsätzlich vor jedem Kauf oder Verkauf einer Immobilie und nicht nur bei zwangsversteigerten Objekten zu empfehlen. Bei einer unabhängigen Immobilienbewertung achten Sachverständige auf den baulichen Zustand, die Höhe der laufenden Kosten, eventuell bestehende Sondernutzungsrechte sowie auf die Lage des Hauses. Mittlerweile kann man eine Immobilie online bewerten lassen. Bei ohne-makler.at ist es sogar kostenlos. Das Portal betrachtet es als Service, Kunden unverbindlich und schnell einen aktuellen Marktwert zu bieten. Das marktübliche Vergleichsverfahren basiert auf Verkaufspreisen vergleichbarer Immobilien in der Umgebung. Zur Berechnung werden Datenbanken, die teilweise Millionen von Transaktionen umfassen, herangezogen. Auch Banken und Immobilienunternehmen nutzen solche Preisvergleiche. Der tatsächliche Immobilienwert ist ein wesentliches Kriterium bei einer Zwangsversteigerung. Das Ziel des Käufers besteht darin, die Immobilie günstig zu ersteigern, während der Anbieter einen möglichst hohen Preis erzielen möchte. Den realistischen Marktwert zu kennen, ist deshalb für beide Seiten von Bedeutung. Ein ausführliches Gutachten ist bei einer Zwangsversteigerung nicht erforderlich. Die Begutachtung ist nur bei Rechtsstreitigkeiten, wie einer Scheidung, Vererbung, Schenkung oder aus steuerlichen Aspekten üblich.

 

An einer Zwangsversteigerung teilnehmen

Wer zum ersten Mal an einer Zwangsversteigerung teilnimmt, sollte sich vorab über den Ablauf informieren. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die Versteigerungsbedingungen. In den Bedingungen, die einer Versteigerung zugrunde liegen, sind die genauen Objektdaten sowie die Rechte und Pflichten eines Bieters benannt. Darin finden sich zudem Informationen über Gläubigerrechte, die eventuell nach einer Versteigerung weiterhin bestehen. Eine Immobilienversteigerung ist eine öffentliche Veranstaltung. Daran teilnehmen kann mit Ausnahme des bisherigen Eigentümers jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren (Volljährigkeit). Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Zwangsversteigerung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da die Teilnehmerzahl meist begrenzt ist. Die öffentliche Ausschreibung enthält wichtige Details über die zu versteigernde Immobilie. Dazu zählen die genaue Bezeichnung der Liegenschaft sowie die Größe des Grundstücks. Bei Gebäuden wird ein Grundriss und Lageplan angegeben. Des Weiteren werden Angaben über den möglichen Schätzwert der Liegenschaft veröffentlicht. Außerdem enthält die offizielle Ausschreibung zur Zwangsversteigerung das Mindestgebot für die jeweilige Liegenschaft und die Höhe der notwendigen Sicherheitenleistung. Diese Summe ist durch den Bieter im Falle einer Ersteigerung zu erbringen. Wer noch nie an einer Zwangsversteigerung teilgenommen hat, kann probehalber eine solche Veranstaltung besuchen. So bekommt man einen ersten Eindruck davon, wie ein Versteigerungsverfahren abläuft und worauf als Bieter zu achten ist. Bei einer Zwangsversteigerung werden nicht nur Neubau-Immobilien angeboten, sondern oft auch ältere Häuser. Dies stellt jedoch keinen Mangel dar. Auch ein altes Haus lässt sich mit gezielten Maßnahmen in eine gemütliche Wohlfühloase verwandeln. Wesentlich wichtiger ist, dass das Gebäude baulich in gutem Zustand ist.

Veröffentlicht unter Ratgeber

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