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Hausversicherungen

Wenn Sie an einer Hausversteigerung teilnehmen, müssen Sie sich ebenso Gedanken um die Hausversicherung machen. Wird die gewünschte Immobilie ersteigert, muss diese ausreichend versichert sein. Nur so ist gewährleistet, dass dem Immobilienbesitzer kein Schaden entsteht und bei Bedarf ausreichend geschützt ist. Wie schnell ein Schaden an einer Immobilie entstehen kann, ist im Allgemeinen bekannt. Dafür reichen Lawinen oder andere Naturereignisse aus. Welche Hausversicherungen sind notwendig?

 

Hausversicherung – darum ist sie für Immobilienbesitzer notwendig

Die Hausversicherung wird je nach Versicherer auch als Immobilienversicherung, Eigenheimversicherung oder Hauseigentumsversicherung tituliert. Dahinter steckt allerdings immer ein und dasselbe System. Es geht vorwiegend darum, nach der Immobilienersteigerung das Haus ausreichend vor Schäden zu versichern. Dabei ist zu beachten, dass diese Schäden nicht mit Absicht herbeigeführt werden dürfen vom Hausbesitzer oder in dessen Auftrag. Absichtliche Schäden durch Dritte, nicht in Verbindung stehende Personen mit dem Immobilienbesitzer, sind mit versichert. Jedoch werden die Kosten von der Versicherung oder dem Privatvermögen des Verursachers eingeklagt aber zumindest zurückgefordert. Inkludiert in der Hausversicherung ist eine Haushaltsversicherung, die unter anderem auch unter dem Namen Hausratsversicherung geführt wird. Diese Versicherung ersetzt zerstörte oder mit einer Dysfunktion belegte Gegenstände in dem Haus. Mögliche Bereiche betreffen Möbel, Wertgegenstände aber auch Auslegwaren, Schäden an der Sanitäreinrichtung oder an Rohren und Leitungen.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme ausfallen?

Bei der Zwangsversteigerung kann der Wert der Immobilie von der Ersteigerungssumme abweichen. Weshalb nicht der Ersteigerungswert, sondern der Realwert der Immobilie als Bezug zum Versicherungswert heranzuziehen ist. Wird die Immobilie weit unter Wert ersteigert und zu diesem Wert versichert, besteht eine Unterversicherung. Mögliche Schäden werden in der Folge nicht vollständig von der Versicherung gedeckt. Damit muss der Hausbesitzer selbstständig für einen Teil der Schäden haften. Bei der Bemessung der Deckungssumme ist auch eine Wertsteigerung einer Immobilie zu berücksichtigen. Durch Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen oder Erneuerungen der Energiezufuhr, wird die Immobilie in ihrem Wert gesteigert und erhöht so ihren Wiederverkaufswert.

 

Selbstbeteiligung bei Versicherung für das Haus

Bei der Auswahl der Konditionen ist darauf zu achten, dass die Versicherungen für ein Haus mit Eigenanteil und ohne Selbstbeteiligung angeboten werden. Wenn Sie auf eine Selbstbeteiligung setzen, verringern sich durchaus die Beitragszahlungen, im Schadensfall müssen Sie aber mit der festgelegten Summe eigenständig haften. Erst der Wert, der über der Selbstbeteiligung als Schadenssumme anfällt, wird von der Versicherung übernommen. Bei einer Abwahl der Selbstbeteiligung müssen Sie als Hausbesitzer für die Immobilienversicherung höhere Beiträge zahlen, da die Versicherung im Schadensfall in voller Höhe haftet.

 

 

ct12/16

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