Die o.a Wohnliegenschaft im Ausmaß von 783m² liegt im südwestlichen Bereich der Markt- gemeinde Brückl, in der kleinen Ortschaft Krobathen, ca 10 km Luftlinie südwestlich der Ortschaft St.Filippen, ca 700m Luftlinie südöstlich der Straßenkreuzung Görtschitztal Bundesstraße (B 92)/Fichtengasse bzw direkt an und westseitig der in die
Gemeindebetreuung übernommenen Weizengasse.
Die Entfernung nach Brückl beträgt ca 8,5 km, jene nach St.Veit/Glan ca 26km.
Die in etwa rechteckig geschnittene, ebene und überwiegend umfriedete Realität wird von den aus der beigeschlossenen Mappenblattkopie ersichtlichen Grundstücken umgrenzt.
Die Liegenschaft ist mit einem, mit Baubewilligung (Bauvollendungsmel-dung und Bestätigung gem § 40(2) Kntn Bauordnung vom 06.08.2012) in Holzfachwerkbauweise (Fertighaus) errichteten, in Keller-, Erd- und Dachgeschoß gegliederten Wohnhaus sowie einem gleichzeitig, südostseitig des Wohnhauses hergestellten Carportgebäude bebaut.
Weiters findet sich ein – lt Auskunft des Verpflichteten – in den Jahre 2005/2006 angeschaffter Gartengeräteschuppen (eine nicht auf Fundament aufgestellte, einfache Holzkonstruktion mit Pultdach und Bitumenbahnendeckung) im nordwestlichen Liegenschaftsbereich
der, mangels Werthaltigkeit, seitens des SV nicht bewertet wird.
Letztlich findet sich ein – lt Auskunft des Verpflichteten – unter Niveau einfach hergestellter Swimmingpool (umgebende Kunststoffelemente mit Poolfolie im Wand- bzw Bodenbereich, Wasseranschluss, Einstiegsleiter: Alu,
(Tiefe)) im südwestseitigen Areal.
Das Wohnhaus ist im Bereich des Kellergeschoßes mit einer nordseitigen Kelleraußentreppe, die nach Norden und Westen von Stützmauern aus Stahlbeton umgeben wird und gegen Niederschläge mit Holzelementen einfach abgedeckt ist, im Bereich des Erdgeschoßes mit einem ostseitigen, überdachten Eingangsbereich und einer süd-westseitigen, tw überdachten Terrasse (Fläche: ca 24m²) sowie im Bereich des Dachgeschoßes mit einem Westbalkon (ca 8,00m²) ausgestattet.
Für das gegenständliche Wohnhaus liegt der Energieausweis vom 01.1.2008 vor, der einen HWB (Heizwärmebedarf) von 55,8kWh/m²a ausweist.
Der nicht bebaute Liegenschaftsbereich stellt im wesentlichen Gartenfläche dar.
An Außenanlagen sind im wesentlichen die noch nicht fertig gestellte, lediglich mit Sand und Schotter einfach befestigte Liegenschaftseinfahrt ohne Liegenschaftseinfahrtstor, die teilweise Liegenschaftsumfriedung (einfacher Maschengeflechtszaun bzw „lebender“ Zaun), eine überdachte Südwestterrasse (ca 26m²), ein Swimmingpool im südwestseitigen Liegen-schaftsareal sowie die unterirdischen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen der Wohnliegenschaft, vorhanden.
Liegenschaftszufahrt und -zugang erfolgen vorerst über das öffentliche Straßen- und Wege-netz, zuletzt über die in die Gemeindebetreuung übernommene, im Fremdeigentum stehende Weizengasse aus Richtung Osten.
Wohn- und Verkehrslage der Immobilie sind regional und ortsbezogen als eher weniger gut einzustufen (disloziertere Situierung ca 8,5 km südwestseitig von Brückl, entferntere bzw ausgedünntere Infrastrukturen bzw öffentliche Verkehrsmittel…etc).
Lt. Bebauungsplan ist, bei offener Bebauung, eine GFZ von maximal 0,6 vorgesehen.
Eine Kontaminierung des Erdreiches im Oberflächenbereich der Liegenschaft wurde vom SV nicht festgestellt. Nach Einsicht in den Verdachtsflächenkataster wurde festgestellt, dass die Grundstücksnummern bzw Bauflächen nicht in diesem sowie im Altlastenatlas verzeichnet sind
(Auszug beigeschlossen).
Der Bau- u Erhaltungszustand des Wohnhauses ist als deutlich instandsetzungs- (reparatur-)
bedürftig einzuschätzen (vor allem Außenfassade tw mit Putzrissen und abblätterndem Putz vor allem an Haussüdseite sowie Ausbleichung der Farbe und Verfärbungen an der unteren Hausnordwand, Kellerräume mit fehlendem Türstockverputz und fehlenden Türen sowie tw fehlendem Wand- und Deckenputz u Färbelung, fehlende Steckdosen, Stecker u Beleuchtung in K2, Deckenbereich Wohn/Ess-raum EG mit alten Feuchtigkeitsschäden, Putzrisse in oberen Wand- und Deckenbereichen in EG u DG bedingt durch Holzbauweise des Wohnhauses…etc) ebenso jener des Carports (u.a. zentraler Dachbereich des eigentlichen Carports mit Feuchtigkeitsschäden, noch nicht fertig gestellter westseitigen Bereich (ca 12m²), an der Rückseite des eigentlichen Carportbereiches, der als überdachte Terrasse genutzt werden soll…etc).
Gericht: | BG Sankt Veit an der Glan |
PLZ/Ort: | 9064 Pischeldorf |
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