Das Einfamilienwohnhaus wurde in Massivbauweise als Ziegelbau im Jahre 1999 bezogen. Das Einfamilienhaus besteht aus einem Keller-, Erd- und Dachgeschoss. Gegenüber dem bewilligten Einreichplan wurde die Raumaufteilung im Erd- und Obergeschoss teilweise geändert. Im Bereich des Hauszuganges wurden die Außenmauern an der Nord- und Ostseite massiv ausgeführt. Die Wohnnutzflächen betragen im Erdgeschoss ca. 94 m² und im Dachgeschoss ca. 96 m².
Es besteht an der Westseite des Hauses eine Terrasse im Ausmaß von 35 m².
Im Jahr 1905 wurde ein gemauerter Pool im Ausmaß von 4,50 x 1,50 m mit einer Terrassenerweiterung errichtet.
Es besteht keine Benützungsbewilligung und keine Bewilligung für die Ölfeuerungsanlage.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Küchenwandverbauten bestehend aus Unter- und Oberschränken, Einbaugeräte: E-Herd mit
Ceranfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank, Dunstabzug mit Umluft, Alter nach Angabe 7 Jahre.
Der Zeitwert der Kücheneinrichtung wird mit € 500,– geschätzt.
Im Wohnzimmer besteht ein Kaminofen. Der dazugehörige Rauchfang ist an der Westfassade als Stahlkamin montiert. Im Esszimmer befindet sich eine fix eingebaute Eckbank. Der Zeitwert des Kaminofens und der Eckbank wird mit € 200,– geschätzt.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
Sonstige Hinweise:
Es sind noch Restarbeiten offen. (siehe Langgutachten S. 14)
Die verpflichteten Parteien haben fristgerecht nicht erklärt, auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a) UStG 1994 zu verzichten.
Gericht:
BG Leibnitz
PLZ/Ort:
8430 Leibnitz