Menü Schließen

Handwerkerbonus in Österreich

Der ab Juli 2014 in Österreich neu eingeführte Handwerkerbonus soll die Qualität von Handwerksarbeit wieder stärker in den Fokus rücken. Er dient der längst notwendigen höheren Anerkennung handwerklicher Qualitätsarbeit. Der als Pilotprojekt eingeführte Handwerkerbonus hat mehrere positive Auswirkungen, denn er dämmt die Schwarzarbeit ein und kurbelt die Wirtschaft an, indem er

 

Handwerksleistungen fördert. Auch der Fiskus profitiert von höheren Steuereinnahmen.

 

Durch den Handwerkerbonus kann ein privater Handwerksbetrieb 20 % der Arbeitskosten steuerlich absetzen. Der Bonus bezieht sich ausschließlich auf Arbeitskosten, nicht auf die im Handwerksbetrieb anfallenden Materialkosten. Der nur für natürliche Personen geltende Bonus ist auf Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in Höhe von 3.000 EUR anwendbar.
So kann der Handwerksbetrieb Rechnungen bis 3000 EUR ohne Umsatzsteuer einreichen. Pro Jahr werden ihm 20 % des Betrages, maximal 600 EUR erstattet. Allerdings wird die Sanierung einer Wohnung nur dann gefördert, wenn der Antragsteller auch selber darin wohnt. Materialkosten zählen nicht zu den geförderten Mitteln.
Außerdem wird weiterhin ein Grundfreibetrag von bis zu 30.000 EUR Jahresgewinnen ohne Einschränkungen gewährt, das Äquivalent zum 13. und 14. steuerbegünstigten Monatsgehalt von angestellten Arbeitnehmern. Investitionsbedingte Gewinne über 30.000 EUR im Jahr können nach wie vor für den Kauf von Wohnbauanleihen eingesetzt werden. Auch dadurch erfährt die

 

 

Realwirtschaft eine merkbare Stärkung.

 

Erst 2013 wurde für Handwerksbetriebe mit lediglich 10.000 EUR Stammkapital die Möglichkeit einer GmbH-Gründung eröffnet. Diese bleibt weiterhin bestehen. Die Regelung kommt vor allem Jungunternehmern zugute, denn die Belastungen durch Körperschaftsteuer bleiben gering. So zahlen Neugründer zehn Jahre lang eine geringere Körperschaftssteuer, sie sich in den ersten fünf Jahren auf 500 EUR, anschließend sind 1000 EUR im Jahr beläuft. Auch das Stammkapital braucht ein Handwerksbetrieb im gesamten Zeitraum nicht auf 35.000 EUR aufstocken.
Während im Jahr 2014 10 Millionen Euro bereitgestellt werden, verdreifacht sich der Betrag bereits im kommenden Jahr auf 30 Millionen Euro. Die Wirtschaft rechnet mit einem durchweg positiven Ergebnis, sodass sie von der Fortführung des Handwerkerbonus ausgeht. Der Beschluss zum neuen Handwerkerbonus ist das Ergebnis konstruktiver Gespräche und bringt nachhaltigen Erfolg. Damit haben die Bundesländer einen lange bemängelten „Systemfehler“ im österreichischen Föderalismus behoben. Bis einschließlich 2015 ist die Förderung noch ein befristetes Pilotprojekt. Anschließend ist ihre Evaluierung geplant.

 

tb0314

Veröffentlicht unter Informationen
Versteigerungs Katalog aus Österreich