Das in Massivbauweise errichtete Objekt wurde laut Auskunft des Stadtarchives Graz im Jahr 1710 gebaut und im Laufe der Zeit umgebaut und saniert. Das Gebäude umfasst Keller-, Erd-, 1. und 2. Obergeschoss und Dachgeschoss. Die vertikale Erschließung über ein zentrales Stiegenhaus. Eine Liftanlage ist nicht vorhanden.
Die Wohnung ist im Erdgeschoss gelegen und wird als Kinderkrippe genutzt. Der Boden im Zimmer und im Vorzimmer ist als Parkettboden ausgeführt. Im großen Zimmer wurde ein Laminatboden verlegt. Im Badezimmer und WC sind Boden- und Wandflächen mit keramischen Platten verlegt. Büro und Küche/Essbereich sind mit einem PVC-Belag ausgestattet. Alle anderen Wand- und Deckenflächen sind verputzt und gemalt bzw. zum Teil mit einer Holzverkleidung versehen. Die Türen bestehen aus Holz-Füllungstüren, welche an Holzzargen angeschlagen sind. Die Fenster sind straßenseitig als Holzkastenfenster und hofsseitig als isolierverglaste Kunststofffenster ausgeführt. Im Badezimmer sind drei Kinderwaschbecken und im WC drei Kinder-WC vorhanden. Westseitig ist der Wohnung ein Balkon im Ausmaß von ca. 13,30 m² vorgelagert. Die Beheizung erfolgt über eine Gas-Etagenheizung.
Grundstücksgröße:
772 m²
Objektgröße:
87,17 m²
Schätzwert:
141.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Küche mit Schränken, Spüle und Elektrogeräten.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
0,00 EUR
Vadium:
14.10,00 EUR
Geringstes Gebot:
70.50,00 EUR
Sonstige Hinweise:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
In Bezug auf die Dokumentation wird auf das Langgutachten hingewiesen.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Die Verpflichteten haben dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Gericht:
BG Graz-Ost
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Graz-Ost
Sonstiges:
Langgutachten im Internet abrufbar.
Es besteht die Möglichkeit , das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten, ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll,falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc.am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird.
Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können, so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher, welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.