Das Wohnhaus im 14. Wiener Gemeindebezirk wurde zu Beginn des 20.Jahrhunderts errichtet. Wohnungsumbauten, Balkonzubauten und der Dachgeschossausbau wurden im Jahr 2016 fertiggestellt. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Hochparterre, zwei Obergeschossen und zwei Dachgeschossen.
Der zu bewertende Miteigentumsanteil – Wohnungseigentum an W 26 befindet sich im 1. und 2.Dachgeschoss, die Miteigentumsanteile – Wohnungseigentum an W 4+5b und Wohnungseigentum an Geschäft 5a befinden sich im Erdgeschoss.
Im Kellergeschoss sind Einlagerungsräume und Technikräume untergebracht, im Erdgeschoss sind Wohnungen, ein Geschäftslokal, der Müllraum und Einlagerungsräume, im Hochparterre, den Obergeschossen und den Dachgeschossen sind ausschließlich Wohnungen vorhanden.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und hat eine einfach gegliederte Fassade.
Das Gebäude ist mit einem Aufzug ausgestattet, der das Kellergeschoss und das Erdgeschoss mit dem Hochparterre, den Obergeschossen und dem 1.Dachgeschoss verbindet.
Das Wohnhaus ist parifiziert, an den Wohnungen und dem Geschäftslokal ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 390 eingetragen. Die vorhandenen Einlagerungsräume im Kellergeschoss sind einzelnen Wohnungen als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Das Wohnhaus ist in einem dem Alter entsprechend mittleren Zustand vorhanden.
Der Miteigentumsanteil – Wohnungseigentum an Geschäft 5a liegt im Erdgeschoss und besteht aus dem Geschäftslokal, einem Maschinenraum, einem Bügelraum und einem Abstellraum. Weiters wird ein Gang-WC benutzt (kein Zubehör gemäß WEG!). Das Geschäftslokal ist von der Leegasse (Geschäftseingang) sowie vom Stiegenhaus (Abstellraum) zugänglich und wird als chemische Reinigung betrieben.
Das Geschäft wird durch Holzkastenfenster belichtet. Im Abstellraum befinden sich der der Elektrosicherungskasten und der Elektrozähler.
Das Geschäftslokal ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Das Geschäftslokal befindet sich in einem dem Alter entsprechend abgenutzten Zustand.
Sonstige Hinweise:
Im Folgenden wird hier versucht, die häufigsten Fragen im Rahmen der Zwangsversteigerung in Wien zu klären >>>>
(Bei einer – relativ seltenen – Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft nach § 352ff EO kommen zum Teil andere Vorschriften zur Anwendung. Diesbezüglich wird auf die Möglichkeit des Amtstages verwiesen.)
Kurzgutachten:
Kurzgutachten Geschäft 5a
Langgutachten:
Beilagen2 (pdf) (4874 KB)
Beilagen1 (pdf) (4913 KB)
Beilagen3 (pdf) (643 KB)
Langgutachten (pdf) (4239 KB)
Lageplan:
Stadtplan (91 KB)
Widmung (63 KB)
Grundriss(e):
5a_Grundriss (72 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Fünfhaus (013)
Aktenzeichen:
24 E 7/21g
wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bekannt gemacht am:
25.04.2022
Versteigerungstermin:
am 15.06.2022 um 10:30 Uhr
Versteigerungsort:
BEZIRKSGERICHT Fünfhaus, Gasgasse 1-7, 1150 Wien, Verhandlungssaal X (römisch zehn)
Telefonkontakt:
01/89143-308020, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Vgl davor bitte FELD „SONSTIGE HINWEISE“
Besichtigungszeit:
Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei zu dulden (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“). Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über schriftlichen Antrag (einlangend bei Gericht mindestens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin) ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden. Vorläufig wird von Amts wegen ein Besichtigungstermin ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) festgesetzt für:
10.06.2022, 16:00 Uhr
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Eine Kopie des Gutachten kann täglich von 08:30 bis 12:00 auf Zimmer A-213 des Bezirksgerichts Fünfhaus eingesehen werden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Volltext des Gutachtens ist auch in der Ediktsdatei abrufbar.
Sonstiges:
Im Feld „SONSTIGE HINWEISE“ findet sich ein Art Merkblatt für Ersteher und Interessenten, in welchem ALLE WESENTLICHEN Fragen auch für Personen, die noch nie bei einer Versteigerung waren, beantwortet werden. Bitte lesen sie diese Angaben vollständig durch. Wenn Sie dann noch Fragen haben sollten, steht Ihnen das Gericht gerne unter der oben angeführten Telefonnummer für Auskünfte zur Verfügung. Zu Frage der Beschaffenheit (Beschreibung, Fotos, Pläne, Bewertung) der Liegenschaft wird darauf hingewiesen, dass die Befundaufnahme durch den Sachverständigen ohne Beisein des Richters erfolgte. Fragen dazu können daher am besten durch Einsichtnahme in das ausführlich schriftliche Gutachten abgeklärt werden, welches auch im Volltext in der Ediktsdatei abrufbar.
H E R V O R Z U H E B E N ist:
O Das VADIUM kann AUSSCHLIESSLICH (!) in Form eines Sparbuches (Namenssparbuch oder Losungswortsparbuch; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“ odgl) erlegt werden; Bargeld, Scheck odgl sind nicht zulässig (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“). Auf dem Sparbuch darf auch ein Mehrbetrag erliegen.
O Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, so ist die Vorlage einer BEGLAUBIGTEN SPEZIALVOLLMACHT erforderlich. (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“)
O Als Interessent (Ersteher) wird AUSSCHLIESSLICH (!) zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft nachweisen kann durch entweder (a) Reisepass oder (b) Personalausweis oder (c) Lichtbildausweis in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis
O Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz anzuwenden: Sie werden AUSSCHLIESSLICH (!) dann zum Bieten zugelassen, wenn sie den Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb (§ 4 jenes Gesetzes) oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist (§ 5 Abs 4 jenes Gesetzes). Zuständige Behörde dafür ist: MA 35 – Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien. (vgl Feld „SONSTIGE HINWEISE“)
O Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
O Bitte beachten Sie auch den oben in der Mitte anzuklickenden ANHANG ZUM EDIKT!
O Eine Erklärung betreffend Verzicht auf die Befreiung der Umsatzsteuer wurde im konkreten Fall NICHT abgegeben.
Grundbuch:
01210 Penzing
EZ:
390
Grundstücksnr.:
552/9
BLNr:
38
Liegenschaftsadresse:
Leegasse 7 / Penzinger Straße 145
PLZ/Ort:
1140 Wien