Gericht:
BG Donaustadt
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Donaustadt
Die ggst. Liegenschaft besteht aus dem Grundstück ist eben gelegen, rechteckig ausgestaltet und hat eine Grundstücksfläche gem. Grundbuch von insgesamt m².
Auf der Liegenschaft befindet sich ein unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Baubewilligung vom .. Zusätzlich befindet sich an der Liegenschaftsgrenze eine Garage mit Baubewilligung vom 25.07..
Das Einfamilienhaus ist in Massivbauweise ausgeführt. Die Kellerdeckenoberkante befindet sich gem. Einreichplan 90 cm über Niveau. Der Zugang des Hauses erfolgt somit nicht ebenerdig. Vom Garten gibt es einen 2ten Hauszugang in den Keller. Die Straßenfassade sowie die Fassade Richtung sind bewachsen.
Keller: Kellerflur, 3 Kellerräume, 1 Lagerraum mit Heizungsanlage und WC
Erdgeschoß: Vorraum, WC, Abstellraum, Bad, Flur, Küche, Wohnzimmer, Veranda, überdachte Terrasse
Dachgeschoß: Flur, 2 straßenseitige Zimmer mit Loggia, 1 gartenseitiges Zimmer mit Zugang zum Spitzboden, WC
Die Terrasse wurde mit einer Holzleichtbauweise überdacht und ist in den Garten orientiert.
Im hinteren Bereich des Gartens befindet sich ein polygonal ausgestalteter Swimmingpool mit Außenmaßen von 3,60m auf 6,35 m und einer Tiefe von rd. 1,80 m. Im Bereich des Swimmingpools gibt es eine Außendusche. Der Pumpensumpf liegt neben dem Swimmingpool.
Im Garten befindet sich weiters eine bewachsene, offene Gartenlaube aus Stahl.
An dieser Stelle wird angemerkt, dass dem in C-LNr 4 vermerkten Veräußerungsverbot ein Darlehen gem. Wohnbauförderungsgesetz 1984 unterliegt. Die Fördermittel wurden noch nicht rückbezahlt. In der Bewertung der ggst. Liegenschaft ist die Wohnbauförderung zu vernachlässigen, da die Forderung in der Zwangsversteigerung aus dem Meistbot bedient wird. Der Ersteher hat daher nach erfolgtem Zuschlag, mit keinen Kosten aus diesem Titel zu rechnen.