Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich , in der Gemeinde Köttmannsdorf.
Die Liegenschaft ist mit einem massiv errichteten und voll unterkellertem Bungalow mit angebauter Doppelgarage bebaut.
Die Freiflächen um das Wohnhaus werden als Hausgarten und Wiesenflächen mit vereinzelten Obstbäumen und Ziersträuchern genutzt.
Der Nahebereich ist durch die Einzelbebauung der umliegenden Einfamilienhäuser und der Wiesen und Waldflächen geprägt.
Die Ortschaft Köttmanndorf ist ca. km entfernt, das Zentrum der Landeshauptstadt Klagenfurt ist in ca.,0 km erreichbar.
Die Lage kann allgemein als sehr sonnig und ruhig angesehen werden und ist bedingt durch die abgelegene und ländliche Wohngegend – die Versorgung für das tägliche Leben ist nur mit einem Auto möglich – und andererseits wegen der schönen Aussicht nach Süden, als gut einzustufen.
Der ursprüngliche Baubewilligungsbescheid für das Wohnhaus mit der angebauten Garage ist vom , der entgültige Baubewilligungsbescheid wurde am 02.07.19 erteilt. Laut Auskunft von Herrn Gerald Murolt wurden von ihm nach dem Kauf der Liegenschaft die Fassade mit 10 cm VWS erneuert und die Kunststoff-Rollläden, mit außen liegenden Rollkästen, im gesamten Erdgeschoss, eingebaut. Weiters wurde die neue Ölfeuerungsanlage installiert. , noch vor dem Kauf von Herrn Murolt, wurden am Dach auf die ursprünglichen Bitumen-Dachschindeln, die jetzigen Bitumen-Dachbahnen neu verlegt.
Für die Erhaltung des Wohnhauses und der Bausubstanz wurde seit der Errichtung kontinuierlich immer etwas getan und weist einen dem Alter entsprechenden Bauzustand auf.
Durch die einfache Bauweise, mangelnde Isolierung und Abdichtung, speziell im Kellergeschoss, sind Feuchtschäden an den Wänden erkennbar (Kellerraum 3). Vom östlichen Kaminkopf (dieser ist derzeit nicht in Verwendung) sind einige Ziegel ausgebrochen und fehlen. Das Dach ist an einer Stelle undicht (Eimer am Dachboden).
Der Erhaltungszustand des Wohnhauses mit der angebauten Doppelgarage im Gesamten wird daher als leicht reparatur- und instandsetzungsbedürftig eingeschätzt.
Gemeinde Köttmannsdorf
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