Das Wohnhaus im 21. Wiener Gemeindebezirk wurde im Jahr 1966 fertiggestellt und besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, drei Obergeschossen und einem Dachgeschoss.
Im Kellergeschoss befinden sich die Parteienkeller, eine Waschküche, ein Kinderwagenraum und zwei Hauskeller. Im Erdgeschoss, in den Obergeschossen und dem Dachgeschoss sind Wohnungen angeordnet.
Das Wohnhaus ist in Massivbauweise errichtet und hat eine einfach gegliederte Fassade, das Dach ist als Satteldach ausgebildet.
Der Personenaufzug im Gebäude wurde im Jahr 1978 stillgelegt und mit Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer bis dato nicht repariert. Die Wohnungen sind somit ausschließlich über das Stiegenhaus somit nicht behindertengerecht zugänglich.
Der Eingangsbereich ist mit einer Gegensprechanlage mit Türöffner zu den einzelnen Wohnungen verbunden.
Der Innenhof ist befestigt, im Innenhof befinden sich die Müllcontainer.
Das Wohnhaus ist parifiziert, an den Wohnungen ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 597 einverleibt. Die Kellerabteile im Kellergeschoss sind den Wohnungen nicht als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Das Wohnhaus ist in einem dem Alter entsprechend mittleren Zustand vorhanden.
Die Wohnung Top W 11 liegt im 3.Obergeschoss und besteht aus einem Vorraum, einem WC, einem Bad, einem Abstellraum, einer Küche und zwei Zimmer. Die Wohnung ist mit einem Zimmer und der Küche sowie dem Bad südwestseitig (hofseitig) und mit einem Zimmer nordostseitig (zur Berlagasse) ausgerichtet.
Die Wohnung wird mittels einer Gastherme im Bad beheizt und mit Warmwasser versorgt.
Im Vorzimmer befinden sich der Sicherungskasten des Elektroanschlusses der Wohnung und der Wohnungsapparat der Türsprechanlage.
Die Wohnung ist möbliert, die vorhandene Möblierung und das vorhandene Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Die Wohnung befindet sich in einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand.
Sonstige Hinweise:
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher in Betracht.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Lasten die ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind: C-Lnr 24 Wohnkostenrückstand in Höhe von EUR 326,04, soweit er durch ein Vorzugspfandrecht besichert ist und in der Verteilungsmasse nicht Deckung findet (§ 27 Abs 3 WEG), im Schätzwert nicht berücksichtigt
Bieter haben sich durch Vorlage eines REISEPASSES auszuweisen, gegebenenfalls ist ein Firmenbuchauszug bzw. eine beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (4125 KB)
Lageplan:
Stadtplan (68 KB)
Widmung (68 KB)
Grundriss(e):
Grundriss (87 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Floridsdorf (016)
Aktenzeichen:
8 E 10/20p
wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bekannt gemacht am:
31.01.2022
Versteigerungstermin:
am 24.03.2022 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:
Saal C, 1. Stock Altbau, 1210 Wien, Gerichtsgasse 6
Telefonkontakt:
01/27-770 DW 276
Besichtigungszeit:
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der zur Versteigerung gelangenden Liegenschaft während der ortsüblichen geschäftlichen Öffnungszeiten zuzulassen. Ebenso haben Dritte die Besichtigung zu dulden. Eine Einschränkung der Besichtigungszeiten kann über Antrag erfolgen.
Die Besichtigungszeit wird gemäß § 176 Abs 2 EO mit 18.03.2022, 16:00 – 17:00 Uhr, vor Ort, festgesetzt.
Falls der Zugang nicht gewährleistet wird, kann über rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin erhobenen schriftlichen Antrag auch ein Termin unter Aufsicht einer Amtsperson, allfällig mit Aufsperrung, angeordnet werden; die oben angeführte Besichtigungszeit erfolgt ohne Beisein einer Amtsperson.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Zimmer 2108, 1. Stock Zubau (täglich 08.30-12.00 Uhr)
Sonstiges:
Auf die Bestimmungen des Gesetzes betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz) wird hingewiesen:
Gemäß § 1 Abs 2 Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz gilt: Im Versteigerungsverfahren darf der Zuschlag an einen Ausländer nur erteilt werden, wenn er den Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb (§ 4) oder eine Bestätigung darüber vorliegt, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist (§ 5 Abs. 4).
Ausländer gemäß § 2 Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz dürfen zum Bieten nur zugelassen werden, wenn sie den vom Magistrat (MA35) zu erteilenden Genehmigungsbescheid zum Eigentumserwerb oder dessen Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist (Negativbestätigung).
EU-EWR-Ausländer haben ihre Staatsangehörigkeit nachzuweisen, und zwar juristische Personen durch Abgabe der im § 5 Abs 3 des genannten Gesetzes vorgesehenen Erklärung. Gleiches gilt für österreichische Staatsbürger beziehungsweise für juristische Personen mit überwiegendem Inlandsbezug.
Grundbuch:
01617 Strebersdorf
EZ:
597
Grundstücksnr.:
.244, 375/11
BLNr:
38
Liegenschaftsadresse:
Berlagasse 43
PLZ/Ort:
1210 Wien