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Finanzierung und Bedarfsermittlung

Nicht jede Person, die sich ein Eigenheim wünscht, ist an einem Neubau interessiert. Dies ist nur allzu verständlich, gibt es doch ausreichend Häuser auf dem Immobilienmarkt, die zwar schon ein wenig älter sind, dafür aber einen besonderen Charme besitzen.

Vermutlich zählen Sie als Besucher unserer Webseite dazu und haben dabei Interesse an Immobilien, die zur Zwangsversteigerung ausstehen, weil ihre Besitzer aus den unterschiedlichsten Gründen das Haus nicht mehr halten können. Im Folgenden werden wir Ihnen erklären, worauf dabei in Bezug auf eine Immobilienfinanzierung zu achten ist.

 

Was ist zu beachten, wenn eine Immobilie auf einer Zwangsversteigerung erworben werden soll?

Wie bei jeder Immobilienfinanzierung ist diese auf sichere Beine zu stellen. Da bedeutet, dass zunächst nach dem vorhandenen Eigenkapital, das investiert werden kann, geschaut wird. Je höher der Anteil des Eigenkapitals ist, desto einfacher ist es, einen Kredit für die Restsumme zu erhalten. Doch auch ohne Eigenkapital kann ein Immobilienkredit problemlos vergeben werden.

 

Das Zauberwort: „Bedarfsermittlung“

Für den Erwerb von zwangsversteigerten Immobilien gibt es bestimmte Vorschriften und Regeln, die einzuhalten sind.

Zunächst sind so viele Informationen wie möglich über die gewünschte Immobilie zu sammeln. Die Einsicht in die Versteigerungsakte erfolgt bei dem entsprechenden Amtsgericht. Hierzu gehört der Grundbuchauszug, Gutachten über den Zustand des Hauses, Auskünfte über den Verkehrswert und den Zustand des Gebäudes. Etwaige Mängel sind in der Beschreibung aufzuführen. Leider besteht keine rechtliche Grundlage, das Objekt auch vor dem Versteigerungstermin zu besichtigen. Dies ist in den meisten Fällen also nur von Außen möglich. Selbstverständlich können aber, falls die Möglichkeit besteht, Nachbarn befragt werden, um Informationen zu erhalten.

Auch wenn der genaue Kaufpreis erst durch die Versteigerung selber ermittelt wird, kann anhand des Verkehrswertes, dem Zustand sowie der Lage der Immobilie der Finanzbedarf ermittelt werden. Hierzu sollten intensive Gespräche mit einem Fachmann der Immobilienbranche geführt werden. Dies kann ein Makler, aber auch ein Immobilienberater der Bank sein. Denn gerade bei einer Zwangsversteigerung muss die Finanzierung vor dem Versteigerungstermin felsenfest stehen.

Wichtig ist, dass ein ausreichender Puffer eingerechnet wird. Denn bei einem ungünstigen Versteigerungsverlauf wird die Immobilie für mehr Geld abgegeben, als zunächst vermutet wurde. Dies ist von der Nachfrage sowie dem Minimum, das von der Bank gefordert wird, abhängig. Für gewöhnlich kann bereits im Vorwege ein Angebot abgegeben werden, das selbstverständlich im Verlauf der Versteigerung nach oben hin korrigiert werden kann.

Neben diesem Puffer sind auch noch weitere Kosten zu bedenken. Hierzu gehören die Kosten für den Notar und das Amtsgericht, wenn nach erfolgreichem Kauf der Immobilie der Eintrag ins örtliche Grundbuch vorgenommen werden muss. Dies kann nur über einen Notar erfolgen, dessen Dienste nicht kostenfrei sind. Zudem werden die Grunderwerbsteuer und die Zuschlagsgebühr des betroffenen Amtsgerichtes fällig. Letztere beträgt ungefähr 0,5 % des Höchstgebotes. Hört sich nicht viel an, aber alles in allem ist es die Summe, die den Ausschlag gibt.

 

Kredite vergleichen und verhandeln

 

Selbstverständlich kann man nach der Bedarfsermittlung mit Hilfe eines Kreditrechners im Internet einmal überprüfen, inwiefern die Finanzierung überhaupt tragbar ist. Über einen Kreditrechner können verschiedene Angebote aufgezeigt werden, die es zu vergleichen gilt. Dabei sollte man gezielt einen Hypothekenrechner (wir nutzen dabei diesen) nutzen, da ein herkömmlicher Kreditrechner nicht alle Kosten einer Immobilienfinanzierung einschließt.

Auch die Hausbank sollte um ein Angebot gebeten werden. Denn je mehr Vergleichsmöglichkeiten bestehen, desto besser wird der Finanzierungsabschluss erfolgen.

Bei den heutigen Zinsen kann es sich jeder Antragsteller leisten, mit den Banken und Finanzdienstleistern zu verhandeln. Sie alle wollen von seiner Anfrage profitieren. Also ist nichts falsch daran, selber auch den bestmöglichen Finanzierungsabschluss erlangen zu wollen.

Bei den Verhandlungen mit den Kreditgebern sollte darauf geachtet werden, dass ein Sondertilgungsrecht eingeräumt wird. Somit hält man sich die Option offen, auch einmal mehr als die monatliche Rate abtragen zu können. Dieser Betrag wird auf ein Jahresmaximum festgelegt. Im Falle von höheren Sondertilgungen wäre eine entsprechende Gebühr fällig, die von Bank zu Bank variiert.

Ebenso sollte bei der Finanzierung darauf geachtet werden, dass trotz der monatlichen Ratenabtragung immer noch Spielraum für anderweitige Rücklagen vorhanden ist. Denn schnell kann es zu einer kostspieligen Autoreparatur kommen. Und jedes Haus muss gewartet werden, sodass auch hierfür Gelder zurückgelegt werden sollten. Seriöse Finanzdienstleistungsunternehmen und Banken achten auch auf die Kosten, die vom Kreditnehmer zu tragen sind. Sie fließen in deren Entscheidung auf eine Kreditvergabe mit ein.

Bei der heutigen Zinslage kann auch eine Immobilienfinanzierung mit erschwinglichen Raten erzielt werden. Verhandlungsgeschick erleichtert die Angelegenheit und lässt gute Konditionen entstehen.

 

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