Zuschlag ohne Überbot – Ferienwohnung
BG Liezen (671)
14 E 35/20k
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
15.02.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
67006 Mitterndorf EZ 952
Grundstücksnr. .1357; BLNr. 63; 64
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 270.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Bauausführung:
Tragende Bauteile: Mantelbetonmauerwerk und Stahlbeton
Zwischenwände: Ziegelmauerwerk
Balkone: Stahlbetonplatten mit Metallgeländerung und Holzfüllungen Betonboden
Stiegenhaus: Stahlbetontreppenläufe mit Kunststein belegt, Metallgeländerung
Dach: versetzte Satteldächer, Metallschindeldeckung
Fassade: Putzfassade
Wohnungseingangstüre: einfache Holztüre
Haustechnik: elektrische Raumheizung mit Nachtstromspeicheröfen, Bäder und WCs mit mechanischer Entlüftung; Warmwasserbereitung dezentral mittels Durchlauferhitzer
Bewertungswohnung W 21:
Lage: im 4. Obergeschoß
Orientierung: Süd
Innentüren: Holztüren mit lackierten Türstöcken
Fenster Kunststofffenster mit Isolierverglasungen und außenliegenden Rollos
Böden: Fliesenböden in den Nassräumen, textile Bodenbeläge
Wände: verputzt und bemalen, türhohe keramische Wandbeläge in den Nassräumen
Decken: verputzt und bemalen
Sanitärgegenstände: zwei Duschen mit Kabine, Zweigriffarmaturen, Hänge-WC-Anlagen, Waschtische mit Spiegel und Etagere
Sonstiges: SAT-Anlage
Außenanlage:
einfaches Gestaltungsgrün, kleine Stützmauer an der Gebäuderückseite
kein direkt zugeordneter oder zumindest allgemeiner PKW Stellplatz für die Wohnung W 21 vorhanden !
In diesem Gutachten wird angenommen, das der lt. Grundbuch immer noch dem Vorbesitzer von W 21 gehörige PKW Stellplatz am Gst. Nr. 3652 (B Blatt lt. Nr. 16) vom künftigen Eigentümer der Bewertungswohnung käuflich zum ortsüblichen Preis erwerbbar ist. Sollte dies nicht zutreffen, ist die Wertaussage dieses Gutachtens nicht mehr zutreffend.
Raumaufteilung:
Die Ferienwohnung besteht aus:
Vorraum, Kochnische, Wohnzimmer, 2 Zimmer, WC, Badezimmer
Die gesamte Wohnnutzfläche beträgt lt. vorhandener Parifizierungsunterlagen: 86,83 m² samt der Loggia mit 16,53 m²
Zur Wohneinheit gehört noch ein Kellerabteil
Baumängel/ Bauschäden:
keine zeitgemäße Wärmedämmung der Außenbauteile, ausgenommen Fenster
Zustand der Wohnung am Befundtag:
Die Wohnung war am Befundtag in einem gepflegten und bis auf die ältere Badezimmerausstattung zeitgemäß adaptierten Zustand. Das Fehlen einer eigenen oder zumindest allgemeinen PKW Stellfläche ist bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Bewertungsstichtag:
Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 16.6.2021.
Die Bewertungsliegenschaft befindet sich in erhöhter Aussichtslage nordwestlich des Ortszentrums der Marktgemeinde Bad Mitterndorf. Das Wohnhaus mit der zu bewertenden Ferienwohnung W21 ist ein Appartementhaus mit insgesamt 28 Eigentumswohnungen und einer Hausmeisterwohnung. Die Erschließung erfolgt abzweigend vom öffentlichen Gemeindeweg Gst. Nr. 3624 über eine Servitutszufahrt am Grundstück Nr. 3650. Das Grundstück Nr. 3652, welches direkt vor der Bewertungsliegenschaft zu queren ist, weist keine Überfahrtsberechtigung für die Eigentümer der Bewertungsliegenschaft W21 auf. (Näheres siehe Pkt. Grundbuch)
Die Versorgung mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfs ist im ca. 0,5 km entfernten Ortszentrum von Bad Mitterndorf in ausreichendem Maß gegeben.
Grundstücksbeschaffenheit u. Grundstücksnutzung:
Das Grundstück hat einen rechteckigen Zuschnitt, ist annähernd eben und beinahe zur Gänze mit dem Appartementhaus bebaut.
Südlich vor dem Wohnhaus befindet sich ein größerer PKW-Parkplatz mit der Grstk. Nr. 3652, über dem ausschließlich auch die Erschließung des Wohnhauses erfolgt. Im Süden besteht eine reihenhausartige, jeweils leicht versetzte Verbauung mit ca. 12 eingeschossigen Ferienwohnhäusern, ansonsten sind bis auf ein im Osten direkt angrenzendes Wohnhaus rundum nur landwirtschaftlich genutzte Wiesenflächen vorhanden.
Das Grundstück ist im gültigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Bad Mitterndorf als „Ferienwohngebiet“ mit einer zul. Dichte von 0,2-0,4 ausgewiesen.
Baubehörde:
Baubewilligung: 15.12.1970 Benützungsbewilligung: 17.12.1972
Ein Energieausweis wurde nicht vorgelegt
Im Grundbuch der EZ 952 sind folgende Eintragungen vorhanden:
A2-Blatt:
Grunddienstbarkeit des Gehen und Fahrens über Grstk. Nr. 3650.
Dieses Überfahrtsrecht beginnt abzweigend vom öffentlichen Gemeindeweg Gst. Nr. 3621 und endet beim Grundstück Nr. 3652. Für dieses Grundstück, welches zur Erreichung der Bewertungsliegenschaft auf Grst. .1357 notwendig ist, besteht kein Überfahrtsrecht.
Wichtiger Hinweis:
Erhebungen im Grundbuch haben ergeben, dass der Vorbesitzer der zu bewertenden Wohnung W 21 lt. Grundbuch EZ 953, B-Blatt 21-(BROKA HOLDING B.V, aus NL 9500 AA Stadskanaal) noch immer anteiliger Eigentümer an diesem Parkplatz ist. (In diesem Gutachten wird angenommen, dass ein Nachfolger im Eigentum von W 21 diesbezüglich eine entsprechende Regelung zur Überfahrt bzw. zur Übertragung der Parkplatzanteile erwirken wird).
Im C-Blatt des Bewertungsgrundstückes befindet sich die zu duldende Dienstbarkeit des Gehen und Fahrens zugunsten das Grundstück .1358. Dieses Grundstück befindet sich nunmehr im nordwestlichen Randbereich und hat dieses zu duldende Überfahrtsrecht keinen Einfluss auf den Verkehrswert der Bewertungswohnung W 21.
Bodenkontaminierung:
Das Grundstück .1357 in Mitterndorf (67006) ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet
In diesem Gutachten werden eventuelle offene Forderungen seitens der Hausgemeinschaft oder der Hausverwaltung gegenüber dem Wohnungsbesitzer nicht berücksichtigt.
Der Gutachter setzt voraus, dass alle ihm übergebenen Unterlagen und die eingeholten Informationen,welche die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens bilden, korrekt sind und erklärt, dass er für diese Information keine Haftung übernimmt.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung im Apartmenthaus Nr. 295 des Ortsteils Sonnenalm der Marktgemeinde Bad Mitterndorf. In diesem mehrgeschossigen Wohnhaus befinden sich 29 Eigentumswohnungen, die Bewertungseinheit W 21 liegt im 4. Obergeschoss. Im Basisgeschoss sind die den Wohnungen zugeordneten Kellerabteile und allgemein nutzbare Räumlichkeiten vorhanden. Die Ferienwohnung selbst wird elektrisch beheizt, Warmwasser wird je Einheit mittels eines Durchlauferhitzers erzeugt. Es besteht am Befundtag ein gepflegter Zustand mit einer älteren Badezimmerausstattung. Hinsichtlich einer zu duldenden Dienstbarkeit zugunsten eines Nachbargrundstückes und hinsichtlich des Fehlens einer PKW Abstellmöglichkeit, sowie detaillierte Angaben zur Wohnungsausstattung selbst sind Angaben im Langgutachten angeführt.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Küchenzeile mit Geräten
Sonstige Hinweise:
1. Zubehör:
Zur Liegenschaft gehört Zubehör, nämlich eine Küchenzeile über Eck mit Ober- und Unterschränken, E-Herd mit Backrohr, Mikrowelle, Abwasch, Kühlschrank und Geschirrspüler im Wert von EUR 800,00
2. Dienstbarkeiten und andere Belastungen:
Im C-Blatt findet sich die zu duldende Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zugunsten des Grundstücks .1358. Dieses Grundstück befindet sich im nordwestlichen Randbereich und hat dieses zu duldende Überfahrtsrecht keinen Einfluss auf den Verkehrswert der Liegenschaft.
3. Bestandverhältnisse:
Sind nicht bekannt.
4. Versteigerungsbedingungen:
Der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft GB 67006 Mitterndorf EZ 952, je 466/28107-Anteile, BLNr. 63 und 64, beträgt EUR 160.800,00; das geringste Gebot beträgt EUR 80.400,00. Das Vadium beträgt EUR 16.080,00 und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bieter haben einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass) mitzubringen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaften beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in Kurzform in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.
Sonstige Hinweise:
Die Parteien und beteiligte Dritte haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden. Nötigenfalls wird ein Schlosser beigezogen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. A UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden
Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Aufforderung an Pfandgläubiger:
Gläubiger, für die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger bedingter Forderungen) werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die Öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, eine Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtig. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, pfandrechtlich noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung an Personen, die dingliche Rechte an einem Superädifikat haben:
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche innerhalb einer Frist von 3 Wochen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
BG Liezen (671)
Aktenzeichen:
14 E 35/20k
wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bekannt gemacht am:
28.12.2021
Versteigerungstermin:
am 15.02.2022 um 08:30 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Liezen, Saal III, E.14
Telefonkontakt:
03612/22455
Sonstiges:
Sofern der Mindestabstand im Verhandlungssaal nicht eingehalten werden kann, findet die Versteigerung am Parkplatz vor dem Gericht statt; bei Schlechtwetter ist entsprechender Regenschutz mitzubringen; auf die im Gerichtsgebäude geltende Maskenpflicht wird hingewiesen
Grundbuch:
67006 Mitterndorf
EZ:
952
Grundstücksnr.:
.1357
BLNr:
63; 64
Liegenschaftsadresse:
Bad Mitterndorf Nr. 295
PLZ/Ort:
8983 Bad Mitterndorf