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Versteigerung Ferienhaus

Das Ferienhaus Bad Mitterndorf befindet sich im Ortsteil Sonnenalm der Marktgemeinde Bad Mitterndorf. Dieser Ortsteil ist geprägt von überwiegend ein- und mehr-geschossigen Ferienhäusern und befindet sich ca. 3 km westlich des Ortszentrums von Bad Mitterndorf. Die Erschließung der Liegenschaft erfolgt abzweigend von der Landesstraße B145, Salzkammergut Straße über das öffentliche Straßennetz der Sonnen-almsiedlung. Eine öffentliche Bushaltestelle befindet sich direkt schräg gegenüber.
Grundstücksbeschaffenheit u. Grundstücksnutzung:
Die Grundfläche der Liegenschaft ist im östlich bebauten Bereich annähernd eben, im westlichen Bereich besteht eine steile, überwiegend bestockte Böschungsfläche hin zu einem deutlich vertieft liegenden Bachgerinne.
Auf dem Grundstück befindet sich im östlichen Teil das Ferienhaus Sonnenalm 105, umgeben von einer einfach gestalteten Grünfläche mit einem Stichwege im Zufahrtsbereich.
Flächenwidmung:
Im östlichen Bereich: Ferienwohngebiet mit einer zul. Dichte von 0,2 – 0,5 und Lage im Bereich der Lärmzone der Bundesstraße.
Im westlichen Bereich: besteht ausschließlich die Rote und im obersten Bereich geringflächig auch die Gelbe Gefahrenzone eines nicht eigens ausgewiesenen Bachgerinnes.
Baubehörde: Baubewilligung: Ferienhaus : 4.11.1975
Benützungsbewilligung: 26.1.1976
Hinweis: Am Bauamt der Marktgemeinde Bad Mitterndorf konnten keine Planunterlagen des Wohnhauses erhoben werden.
Grundbuch: Im Grundbuch der EZ 1123 sind keine bewertungsrelevanten Eintragungen vorhanden.
Bodenkontaminierung: Das Grundstück 1951/6 in Mitterndorf (67006) ist derzeit nicht im Verdachts-flächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet
Gebäudebeschreibung
Das eingeschossige, nicht unterkellerte Ferienhaus ist in Mischbauweise (Holz/Ziegel) errichtet, hat ein Erdgeschoß und einen einfach ausgebauten Dachboden.
Das Objekt ist an das kommunale Kanalnetz und an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Strom wird aus dem Netz der Energie AG bezogen.
Bruttogrundflächen: (mangels Planunterlagen nur grob ermittelt bzw. aus den Angaben des Grundbuches entnommen)
Erdgeschoß: ca. 77 m²
Dachgeschoß: ca. 70 m² (aufgrund der geringen Raumhöhe und der Erschließung mit einer Ausziehtreppe besteht kein vollwertiger Dachgeschoßausbau)
Raumaufteilung:
Wohnhaus:
Erdgeschoß:
Windfang, 2 Zimmer, Bad mit WC, Diele, Wohnzimmer mit Kochnische, Abstellraum
Lagerraum mit Außenerschließung*)
Dachgeschoß: ein Raum, erreichbar über eine Ausziehtreppe
Gegenstand der Bewertung sind die 1/1 Anteile an der Liegenschaft EZ 1123 mit dem Grundstück Nr. 1951/6 im Ausmaß von 1214 m² und der Liegenschaftsadresse: Sonnenalm 105, 8983 Bad Mitterndorf
Bewertungsstichtag:
Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 4.1.2022.
Lage und Erschließung:
*)Hinweis:
Der östlich gelegene Lagerraumanbau mit eigener Außentüre war versperrt und konnte nicht eingesehen werden. In diesem Gutachten wird ein dem anderen eingesehenen Räumlichkeiten vergleich-barer Bauzustand angenommen. Trifft dies nicht zu, ist die Wertaussage dieses Gutachtens zu überarbeiten
Bauausführung:
Tragende Außen- und Innenwände: Ziegelmauerwerk bzw. gedämmter Holzriegel
Fassade: Putzfassade, West- u. Nordseite mit Eternitschindeln verkleidet, Giebelflächen holzverschalt
Decken: Holztramdecke über EG
Dachbodenausbau: Holzverkleidung mit dahinterliegender Dämmung
Stiege: Ausziehtreppe in den Dachboden
Dachstuhl/Dachdeckung: Satteldach mit Faserzementplatten und traufenseitigem Blechsaum, Glockentürmchen am Dachfirst
Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Fensterläden an der Nordseite, elektrisch betriebene Rollos an der Südseite
Innentüren: lackierte Holztüren
Haustüre: einfache Holztüre ohne einbruchhemmenden Beschlag
Wände: verputzt und bemalen, teilweise tapeziert, teilverflieste Wandflächen im Abstellraum, Fliesenspiegel im Küchenbereich
Fußböden: Wisch- u. textile Bodenbeläge, Fliesen im Bad, Abstellraum, Küchenbereich u. Vorraum
Heizung / Warmwasser:
Elektroheizung einzelraumgesteuert mit E-Konvektoren bzw. Radiatoren, Warmwasserbereitung mit elektrischem Durchlauferhitzer
Nassgruppenausstattung:
der Bauzeit entsprechende einfache Ausstattung mit Duschwanne, Waschtisch, Stand-WC-Anlage, Zweigriffarmaturen, boden- und türhohe Wandverfliesungen
Sonstiges: Kaminofen im Wohnzimmer, SAT-Anlage, Gelenkarmmarkise mit Elektroantrieb
Terrasse:
Natursteinbelegte Terrassenfläche an der Südseite
PKW-Stellplatz: asphaltierte Fläche im Bereich der Liegenschaftszufahrt
Außenanlagen der Ferienhauses :
Betonsteinpflasterung beim Hauszugang, Thujeneinfassung an der Südseite
Mängel nicht disponibel / Instandhaltungsrückstau:
 Dachdeckung am Ende ihrer techn. Lebensdauer
 abgewitterte und z.T. leicht geworfene Holzflächen am Nordgiebel
 durch Feuchtigkeit von der Wandfläche abgelöste Fliesen im Badezimmer (nicht disponibel)
 Schimmelrasen im Hauswirtschaftsraum (nicht disponibel)
 keine zeitgemäße Wärmdämmung der Außenbauteile, ausgen. Fenster
Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine augenscheinliche Besichtigung des Objekts erfolgte.
Ob augenscheinlich nicht erkennbare Ausführungsmängel oder Bauschäden vorhanden sind, kann nicht
ausgeschlossen werden. Dazu wird ergänzend angemerkt, dass der möblierte Zustand keine umfassende
Befundung aller Boden- und Wandflächen zugelassen hat. Der Sachverständige gibt diesbezüglich einen
Haftungsausschluss bekannt.
Das gegenständliche Gutachten ist kein Bauzustandsgutachten.
Baulicher Zustand u. Brauchbarkeit:
Es handelt sich um ein ca. 47 Jahre altes, zwischenzeitlich raumseits teil odernisiertes Ferienwohnhaus in einem gepflegten Zustand mit einigen umgehend zu behebenden Mängeln. Der nur über eine Einschubtreppe erreichbare Dachboden ist raumseits mit Holz verkleidet, kann jedoch aufgrund dieser Erschließung und der deutlich geringen Raumhöhe nur als Stauraum genutzt werden.
Beinahe die Hälfte des Grundstückes ist eine steile, baulich nicht verwertbare und Gefahrenzonen belastete Grundstücks-fläche. Durch die erhöhte Lage über den Talboden ergibt sich nach Süden und Osten hin ein unverbauter Fernblick, gedämpft durch den hörbaren Straßenverkehrslärm der ca. 100 m entfernten Landesstraße B 145
(Salzkammergut Straße).
Der Gutachter setzt voraus, dass alle ihm übergebenen Unterlagen und die eingeholten Informationen, welche die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens bilden, korrekt sind und erklärt, dass er für diese Information keine Haftung übernimmt.
Eine funktionierende Haustechnik sowie ein bauphysikalisch richtiger Aufbau div. Bauteile wird angenommen. Sollte dies nicht zutreffen, ist die Wertaussage dieses Gutachtens zu überarbeiten.
Es handelt sich um ein Ferienhaus in schöner Aussichtslage auf der Sonnenalm im Gemeindegebiet von Bad Mitterndorf. Das kleine Wohnhaus ist eingeschossig, nicht unterkellert und in einem gepflegten Zustand, jedoch in Teilbereichen mängelbehaftet. (s. Langgutachten). Die Beheizung erfolgt mit Strom, die Warmwasserbereitung mit einem elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer. Das Wohnhaus befindet sich am östlichen Grundstücksbereich, im Westen besteht eine überwiegend steile und meist bestockte Böschung zu einem vertieft verlaufenden Bachgerinne. Nähere Angaben siehe Langgutachten.
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Grundstücksgröße: 1.214 m²
Objektgröße: 77,00 m²

Schätzwert: 183.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Einbauküche
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 800,00 EUR
Vadium: 18.380,00 EUR
Geringstes Gebot: 91.900,00 EUR

Sonstige Hinweise:

1. Zubehör zur Liegenschaft:
Zur Liegenschaft gehört Zubehör, nämlich eine Einbauküche im Wert von EUR 800,00
2. Dienstbarkeiten und andere Belastungen:
Im C-Blatt finden sich ob der genannten Liegenschaft keine bewertungsrelevanten Belastungen.
3. Bestandverhältnisse:
Sind nicht bekannt
4. Versteigerungsbedingungen:
Der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft Grundbuch 67006 Mitterndorf EZ 1123/1/1 -Anteil BLNR 1a beträgt samt Zubehör EUR 183.800,00; das geringste Gebot beträgt EUR 91.900,00. Das Vadium beträgt EUR 18.380,00 und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bieter haben einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass) mitzubringen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaften beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in Kurzform in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.
Sonstige Hinweise:
Die Parteien und beteiligte Dritte haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden. Nötigenfalls wird ein Schlosser beigezogen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. A UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden

 

 

 

 

Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Aufforderung an Pfandgläubiger:
Gläubiger, für die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger bedingter Forderungen) werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die Öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, eine Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtig. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot und der Befreiung seines früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, pfandrechtlich noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung an Personen, die dingliche Rechte an einem Superädifikat haben:
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche innerhalb einer Frist von 3 Wochen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (1856 KB)

Lageplan:

Lageplan (43 KB)

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

      

Dienststelle:

BG Liezen (671)

Aktenzeichen:

14 E 5/21z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

03.08.2022

Versteigerungstermin:

am 04.10.2022 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Liezen, Saal III

Sonstiges:

Sofern der Mindestabstand im Verhandlungssaal nicht eingehalten werden kann, findet die Versteigerung am Parkplatz vor dem Gericht statt; bei Schlechtwetter ist entsprechender Regenschutz mitzubringen; auf die im Gerichtsgebäude geltende Maskenpflicht wird hingewiesen.


Grundbuch:

67006 Mitterndorf

EZ:

1123

Grundstücksnr.:

1951/6

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

Sonnenalm 105

PLZ/Ort:

8983 Bad Mitterndorf

Veröffentlicht unter bis 200.000 Euro, Einfamilienhaus, Österreich, Steiermark

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