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Erbanteil verkaufen

Eine Erbengemeinschaft bildet von Gesetzes wegen eine so genannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass alle in der Erbschaft enthaltenen materiellen Werte wie Sachen und Rechte allen Erben gemeinschaftlich gehören. Dem entsprechend kann keiner der Miterben allein über einzelne Gegenstände aus dem Erbe verfügen, sondern alle Erben müssen sich gemeinsam über sämtliche mit dem Erbe zusammenhängen Entscheidungen auseinandersetzen. Um dann für alle Erben wirksame Beschlüsse zu fassen, müssen die Mitglieder der Erbengemeinschaft mehrheitlich zustimmen. Eine solche Mehrheit der Stimmen ist jedoch erst erreicht, wenn die Inhaber von mehr als 50 Prozent der Erbanteile für einen Beschluss stimmen. Wie Sie sofort sehen, kann dieses Verfahren sehr umständlich und langwierig sein und je mehr Erben sich innerhalb einer Erbengemeinschaft einigen müssen, desto komplizierter wird die Abwicklung. Dieses Verfahren können Sie jedoch für sich wesentlich abkürzen, indem Sie Ihren Anteil an einem Erbe verkaufen. Verkaufen Sie nämlich Ihren Erbanteil, brauchen Sie dazu nicht die Zustimmung Ihrer Miterben.

 

 

Vorteile des Verkaufs eines Erbanteils

 

Ihr Hauptvorteil wenn man einem Erbteil verkaufen will liegt auf der Hand: Sie sparen den oft hohen Aufwand bis zum Ende der Erbauseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft und kommen schneller ans Ziel. Zusätzlich vermeiden Sie emotionale Belastungen, indem Sie mit einem Verkauf Ihres Erbanteils langwierigen Auseinandersetzungen und ggf. Streitereien über ein Erbe von vorne herein aus dem Wege gehen. Ein besonders typisches Motiv zum Verkauf eines Erbanteils ist die Zeitersparnis. So ist es oft schwierig, innerhalb der Erbengemeinschaft eine mehrheitliche Einigung über die Verteilung des Erbes herbeizuführen. Haben Sie dann weniger, als die für eine zügige Beschlussfassung notwendigen mehr als 50 Prozent der Stimmen, dauert ein endgültiger Beschluss zur Beendigung der Erbauseinandersetzung dann oft sehr lange. Ein Verkauf Ihres Erbteils bringt dann ein schnelleres Ergebnis und zusätzlich verfügen Sie schneller über Geld aus Ihrem Erbe. Darüber hinaus kann der Verkauf Ihres Erbanteils auch Kosten sparen, die Sie zum Beispiel für Rechtsanwälte und andere Berater im Laufe einer komplizierteren Auseinandersetzung über ein Erbe aufwenden müssten.

 

 

 

Welchen Kaufpreis Sie erwarten können

Der Preis, den ein Käufer für den Erbteil zahlt, richtet sich fast immer nach seinem materiellen Wert. Deshalb wird sich in der Regel nur dann ein Käufer für Ihren Erbanteil finden, wenn der Kaufinteressent dessen Gesamtwert hinreichend genau einschätzen kann. Das ist immer dann der Fall, wenn der Wert der gesamten Erbmasse in einer professionell erstellten Bilanz mit allen Vermögenswerten und den damit verbundenen Schulden möglichst ausführlich und gut erläutert dargestellt wurde. Steht der Wert des Gesamterbes auf diese Art und Weise fest, kommt es zur Berechnung des Kaufpreises für Ihren Erbanteil zusätzlich auf Ihren prozentualen Anteil am Gesamterbe an. Dieser Anteil richtet sich nach der auf Sie entfallenden Erbquote. Dieser prozentuale Anteil am Gesamterbe bestimmt gleichzeitig über den Anteil Ihrer Stimmrechte innerhalb der Erbengemeinschaft.

 

 

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf

 

Ob Sie Ihr Erbteil rechtlich sauber verkaufen können, hängt davon ab, ob folgende formale Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Erbfall eingetreten sein und Ihnen und den anderen Erben wurde vom zuständigen Gericht bereits ein Erbschein erteilt. Außerdem muss die Erbauseinandersetzung nach deutschem Recht stattfinden. Den Verkauf eines Erbanteils müssen Sie notariell beurkunden lassen. Nach der Beurkundung des Kaufvertrages wird der beurkundende Notar Ihre Miterben über den Verkauf informieren, da diese nun die Möglichkeit haben, innerhalb von zwei Monaten ihr so genanntes Miterbenvorkaufsrecht auszuüben. Verzichten die Erben darauf, hat der ursprüngliche Käufer endgültig alle Rechte und Pflichten aus Ihrem Anteil am Gesamterbe erworben.

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