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Eigentumswohnung in Baden

Am 06. Mai 2025 um 15:00 Uhr findet die Zwangsversteigerung der Wohnung B 15 in der Wohnhausanlage „Beim Spitzerriegel 2“, 2500 Baden, statt. Die Versteigerung erfolgt im Bezirksgericht Baden, Verhandlungssaal 5, 1. Stock. Diese Eigentumswohnung bietet eine Nutzfläche von 77 m² und befindet sich im ersten Stock des Wohnblocks B. Interessierte Käufer können das vollständige Schätzungsgutachten sowie alle relevanten Dokumente unter www.edikte.justiz.gv.at einsehen.

Objektbeschreibung und Zustand

Die Wohnhausanlage umfasst fünf Wohnblöcke mit insgesamt 304 Wohnungen auf einer Gesamtwohnfläche von ca. 24.840 m². Zur Anlage gehören 184 PKW-Abstellplätze, darunter 64 Garagenboxen und 120 Parkplätze. Das Gebäude besteht aus einem Keller-, Erdgeschoss und sieben Obergeschossen und ist mit einer zentralen Stiegenanlage und einem Personenaufzug ausgestattet.

Die Wohnung B 15 befindet sich im ersten Obergeschoss und verfügt über einen eigenen Kellerabstellraum. Sie ist mit einer Einbauküche sowie Sanitäreinrichtungsgegenständen im Badezimmer und WC-Raum ausgestattet.

Versteigerungsdetails und Mindestgebot

Der Schätzwert der Wohnung beträgt 211.000 Euro. Das geringste Gebot liegt bei 156.140 Euro, und das erforderliche Vadium beträgt 21.100 Euro. Das mitzuversteigernde Zubehör (Einbauküche und Sanitäreinrichtungen) hat laut Gutachten keinen gesonderten Wert.

Die Versteigerungsbedingungen sowie die detaillierte Beschreibung der Wohnung können im Bezirksgericht Baden während der Amtszeiten oder online eingesehen werden.

Wichtige Versteigerungsdetails auf einen Blick:

  • Versteigerungstermin: 06. Mai 2025, 15:00 Uhr
  • Versteigerungsort: Bezirksgericht Baden, Verhandlungssaal 5
  • Adresse der Immobilie: Beim Spitzerriegel 2, 2500 Baden
  • Grundstücksgröße: 25.539 m²
  • Wohnfläche: 77 m²
  • Schätzwert: 211.000 Euro
  • Geringstes Gebot: 156.140 Euro
  • Vadium: 21.100 Euro
  • Mitzuversteigerndes Zubehör: Einbauküche und Sanitäreinrichtungen (Wert: 0 Euro)

Interessenten müssen das Vadium in Form eines Sparbuchs hinterlegen. Zudem sind ein amtlicher Lichtbildausweis sowie gegebenenfalls ein Staatsbürgerschaftsnachweis oder eine Spezialvollmacht erforderlich.

Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Eigentumswohnung, Niederösterreich

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