Irgendwann im Leben steht jeder an einem gewissen Punkt, welcher symbolisch dafür steht endlich unabhängig von anderen sein Leben zu führen. Der erste Schritt zur vollständigen Selbständigkeit ist oftmals der Kauf eines eigenen Hauses. Doch günstig ist sowas nicht. Um Kosten zu sparen verwirklichen nicht wenige sich diesen Traum über Zwangsversteigerungen.
Bei Zwangsversteigerungen gibt es Immobilien oft unterhalb des Marktpreises. Doch interessiert man sich wirklich für diese Art des Immobilienerwerbs, so ist es von großer Bedeutung ich im Vorfeld über den Ablauf von Zwangsversteigerungen genauestens zu informieren.
Wirklich attraktive Immobilien finden oft auch bei Zwangsversteigerungen einen neuen Eigentümer, der bereit ist, einen marktüblichen Preis zu zahlen. Doch im Durchschnitt sind Immobilien in der Zwangsversteigerung aber günstiger als die, die auf dem freien Markt angeboten werden. Fazit wäre also das es bei Zwangsversteigerungen Immobilien gibt, die deutlich unter dem Marktwert liegen, aber nicht in jedem Fall immer günstiger als dieser sein müssen. Hier mehr zum Thema lesen.
Was man als Bieter wissen müsste
Oft kommt es zu einer Zwangsversteigerung, weil der Immobilienbesitzer seine Darlehensraten nicht mehr zahlen kann und somit der Gläubiger, in den meisten Fällen handelt es sich hier um die Bank, dazu verpflichtet wird, die Immobilie versteigern zu lassen. Nach der formellen Eröffnung des Verfahrens wird zunächst im Grundbuch ein Zwangsvollstreckungsvermerk eingetragen. Ab diesem Punkt kann die Immobilie von Eigentümer nicht mehr veräußert werden.
Was den Versteigerungstermin angeht wird dieser spätestens sechs Wochen im Voraus im Amtsblatt des Gerichtsbezirks durch Aushänge im Gericht bekannt gegeben. Ebenso ist dieser zwar auch öffentlich, allerdings nicht für jeden zugänglich. Auch hier gelten gewisse Regeln einzuhalten. Die Volljährigkeit muss anhand eines gültigen ausweisenden Dokumentes bestätigt werden. Wird anstatt einer anderen Person an der Versteigerung teilgenommen so ist diese lediglich mit einer notariell beglaubigten Vollmacht erlaubt. Die deutsche Staatsbürgerschaft hingegen müssen Bieter nicht besitzen. Bieter müssen vor Beginn des Versteigerungstermins eine Sicherheitsleistung beim Gericht hinterlegen, sofern dies vom Gläubiger verlangt wird. Sie kann in Form eines bestätigten Bundesbank- oder Verrechnungsschecks, als Bankbürgschaft oder vorab per Überweisung an das Gericht geleistet werden.
Risiko oder doch ein sicheres neues Eigenheim?
Ist der Erwerb eines neuen Eigenheims durch eine Zwangsversteigerung denn wirklich so sicher wie es zunächst von vielen behauptet wird?
In manchen Fällen bergen Immobilien in der Zwangsversteigerung Risiken. Verlässliche Auskünfte über den Zustand und mögliche Mängel sind bisweilen nicht möglich. Denn derjenige, dessen Immobilie unter den Hammer kommt, ist nicht verpflichtet, Interessenten oder einem Gutachter Zutritt zu verschaffen. Dies wird jedoch von den meisten vergessen oder auch nicht wahrgenommen. Trotzdessen könnte es sich lohnen, einen Blick auf Immobilien in der Zwangsversteigerung zu werfen. Auch wenn es nur ein Blick von außen ist. Denn manchmal sind eben doch preiswerte und attraktive Immobilien dabei.
Doch um all diese Risiken zu vermeiden wäre die einzig sichere Lösung bei dem Wunsch eines neuen Eigenheims einen Makler zu engagieren und auf dessen Arbeit zu vertrauen. Bevor die Immobile dann gekauft wird, steht es den Käufern zu, die Immobile genauestens zu besichtigen und auf jede Frage eine Antwort zu erwarten.
sh0916