In Österreich werden Daten aus einem Konkursverfahren oder Daten über das Privatvermögen eines Schuldners bisher nicht als datenschutzrechtlich sensible Daten angesehen. Sie sind zwar trotzdem nach § 18 Abs. 2 Z 3 DSG 2000 geschützt, aber eben nur zum Teil. So hat man es in der Regel schwer, einen Anspruch auf die Löschung aller veröffentlichten Daten anzumelden – und erst Recht, ihn auch durchzusetzen. Da vom Gesetzgeber bislang keine eindeutige und rechtsverbindliche zeitliche Begrenzung der öffentlichen Sichtbarmachung der Edikte festgelegt wurde, muss der Schuldner bei Zwangsversteigerungen und Konkursen erst vor Gericht seine Ansprüche durchsetzen. Die berechtigten Interessen der Gläubigerrunde werden im Insolvenz- oder Konkursfall als wichtiger angesehen. Die Problematik ist dennoch einigermaßen brisant, weil ohne verbesserte gesetzliche Grundlage im Insolvenzfall hingenommen werden muss, dass sämtliche veröffentlichungspflichtigen Daten von jedermann – also auch von Unbefugten – über Jahre hinweg eingesehen werden können. Und auch danach sind sie unter Umständen noch irgendwo gespeichert und können folglich abgerufen werden.
Zugang der Ediktedatei ist öffentlich
Jeder kann sich also auf der Homepage der österreichischen Justiz die Ediktsdateien aufrufen. Er erhält hier detaillierte Informationen über vorgenommene Verpachtungen bei Insolvenzverfahren oder detaillierte Angaben zum aktuellen Anlage- und Umlaufvermögen eines insolventen Unternehmens. Damit können sich auch Investoren oder so genannte „Immobilienhaie“ die Notlage eines anderen zu Nutze machen – ganz legal oder eben nicht ganz so legal. Die Zwangsversteigerungsverfahren werden immer durch die Gläubiger betrieben, deren berechtigtes Interesse natürlich außer Frage steht. Die unberechtigten Interessen Dritter werden aber ebenso mit den nötigen Basisdaten versorgt. Dieser Problematik wurde seitens des Gesetzgebers bisher nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet.
Die auf diesem Blog veröffentlichten Daten werden anonymisiert. Sie können ihr Haus, Wohnung jederzeit löschen lassen: Objekt entfernen
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